Tuntenhausen – Über das Für und Wider einer Mobilfunkanlage wurde im Gemeinderat von Tuntenhausen kürzlich intensiv und kontrovers diskutiert. Unter der Voraussetzung eines gebührenden Abstandes zum Wohngebiet stimmte der Gemeinderat einer Mobilfunkanlage nördlich von Hohenthann zu.
Höhe der Anlage
noch nicht bekannt
Bürgermeister Georg Weigl (CSU/FWG) zeigte den Sachstand auf: Der Gemeinde liegt eine Anfrage der Firma Whitespot GmbH aus Heroldsberg beziehungsweise der Firma Telefonica Germany aus Teltow vor, in welcher um Auskunft gebeten wird, ob für die Aufstellung eines Mobilfunkmastes eine Teilfläche aus einem Grundstück nördlich von Hohenthann erworben werden kann. „Die Fläche ist im Eigentum der Gemeinde Tuntenhausen“, so Weigl, der allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage über die Höhe des geplanten Funkmastes machen konnte. Diese werde nach Auskunft der Antragsteller erst nach Festlegung des Standorts vor Ort ermittelt. „Es kann aber davon ausgegangen werden, dass der Mast über die Baumspitzen ragen wird“, so Weigl.
Der dort geplante Mast hätte einen Abstand von rund 170 Metern zur nächsten Wohnbebauung. Alternativ wurden auch noch zwei weitere Standorte, die etwas weiter nordwestlich auf Privatgrundstücken liegen, vorgeschlagen. Hier würde der Abstand zur Wohnbebauung sogar 225 und 250 Meter betragen.
„Wie wollen wir auf unseren Grundstücken mit solchen Wünschen umgehen“, stellte Bürgermeister Weigl in den Raum und erinnerte daran, dass Bürger vielfach die schlechten Internetverbindungen monierten. Theresia Englhart (Frauenliste) erinnerte an frühere Erfahrungen. Sie möchte keine gemeindliche Zustimmung mehr. Anders sah dies die Mehrheit der Räte. Johannes Weigl (PF Schönau) erinnerte an das Funkloch Pausmühle, das damit beseitigt werden könnte. Marcus Straßer (Liste 83104) brachte es auf den Punkt: „Wir brauchen das Internet.“ Für ihn gehöre das zur Infrastruktur einer Gemeinde dazu. Mehrheitlich plädierten die Räte allerdings für die beiden Alternativstandorte, da dort die Entfernung zur Wohnbebauung größer sei.
Verpachtung
statt Verkauf
Mit zwei Gegenstimmen beschloss der Rat, dass der Mobilfunkbetreiber aufgrund der größeren Entfernung zuerst versuchen sollte, Flächen an den beiden Alternativstandorten zu generieren, die sich im Privatbesitz befinden. Erst wenn dort keine Aufstellung aufgrund der Ablehnung durch die Eigentümer möglich sei, wäre der Rat mit einer Verpachtung (nicht Veräußerung) einer Teilfläche aus dem Gemeindegrundstück für die Errichtung eines Mastens einverstanden.