Halfing – Vertagt wurde die Entscheidung, ob künftig die Flutlichtanlagen am Sport- und am Bolzplatz sowie am Erlebnisweiher auf LED-Beleuchtung umgestellt werden. Bürgermeisterin Regina Braun hatte vorab dem Gemeinderat über das Ansinnen des FC Halfing berichtet, der die vorhandenen Flutlichtanlagen am Sportplatz an der Irlacher Straße und am Bolzplatz am Naturerlebnisweiher auf LED umrüsten möchte.
Im Zuge dessen sollten auch die beiden Leuchten für den See, die als Teilbeleuchtung für den Wintersport dienen, mit umgerüstet werden, so Bürgermeisterin Braun weiter.
Klare Vorteile
bei beiden Optionen
Soll aber diese Umrüstung über die Gemeinde oder über den Sportverein laufen? Eine Umrüstung werde generell gefördert. Die Vorteile lägen bei beiden Optionen klar auf der Hand: Der Energieverbrauch und damit der CO2-Ausstoß werden gesenkt und die LED-Strahler haben im Gegensatz zu den vorhandenen Strahlern eine höhere Lebensnutzungsdauer.
Derzeit gibt es zwei staatliche Förderprogramme, die für die Maßnahme in Frage kommen: einmal die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) der „Nationalen Klimaschutzinitiative“ mit einem Fördersatz von 25 Prozent der Bruttokosten (Bundesförderprogramm) oder die KommKlimaFÖR mit einem Fördersatz von bis zu 70 Prozent der Bruttokosten (Bayerisches Förderprogramm). Eine Kombination dieser beiden Förderprogramme sei möglich, der Gesamtbetrag der Zuwendung dürfe dabei jedoch nicht mehr als 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben überschreiten. Bei Umrüstungskosten in Höhe von geschätzt 50000 Euro würde sich der Förderbetrag auf rund 45000 Euro belaufen, für die Gemeinde würde demnach ein Eigenanteil von 5000 Euro (10 Prozent) verbleiben.
Zu beachten sei, dass der Förderantrag nach dem KommKlimaFÖR noch in diesem Jahr gestellt werden muss, da diese Richtlinie zum 31. Dezember 2022 ausläuft. Und dass es dafür einen Fachplaner brauche, der die durch das jeweilige Vorhaben erreichten Ziele fachtechnisch bescheinigen muss. Die Planungs- und Projektleitungskosten eines Fachplaners seien allerdings nicht förderfähig. Bürgermeisterin Braun erklärte weiter, dass sich die Verwaltung fachlich nicht in der Lage sehe, ohne die Mithilfe eines Fachplaners die Förderanträge zu stellen und die Dokumentationspflichten für den Verwendungsnachweis zu erfüllen.
Außerdem brauche es eine formale Ausschreibung, was ebenfalls seitens der Verwaltung nicht zu leisten sei, da für diesen Bereich die speziellen Fachkenntnisse fehlen. „Für den Fall, dass die Umrüstung der vorhandenen Flutlichtanlagen auf LED über die Gemeinde Halfing laufen sollte, müsste daher schleunigst ein Fachplaner gesucht werden, der sich der Sache annimmt und noch in diesem Jahr die Unterlagen für die beiden Förderanträge liefert.“
Entscheidung fällt kommende Sitzung
Sollte die Maßnahme über den Sportverein selbst laufen, würde der Fördersatz „nur“ bei 55 Prozent (30 Prozent BLSV und 25 Prozent BMU) liegen. Nach kurzer Debatte verständigte sich das Gremium darauf, dass noch einmal alle Gesichtspunkte von der Verwaltung und Christoph Friedrich (das Gemeinderatsmitglied ist auch Abteilungsleiter Fußball beim FC Halfing, Anm. der Red.) bis zur nächsten Sitzung geprüft werden sollen. Der Gemeinderat will sich dann entscheiden.