Aschau/Rosenheim – Wegen einer ganzen Reihe von Delikten, darunter wegen räuberischen Diebstahls und Widerstands gegen Vollzugsbeamte, muss sich aktuell ein 25-Jähriger vor dem Traunsteiner Landgericht verantworten. Heute soll das Urteil gegen den Wohnsitzlosen fallen.
Bestohlene wehrt
sich erfolgreich
Am Bahnhof Rosenheim klickten die Handschellen. Der Mann, den die Beamten dort dingfest machten, hatte zuvor einer Dame aus Aschau im Zug die Handtasche gestohlen. So zumindest der Vorwurf der Staatsanwaltschaft vor der sechsten Strafkammer am Traunsteiner Landgericht.
Die Geschädigte bemerkte die Tat und folgte dem Dieb. Er ging zum nächsten Ausstieg. Die Tür zum Bahnsteig öffnete sich gerade. Der Mann wollte den Zug verlassen. Da ergriff sie ihn an der Kleidung im Bereich des Nackens und hielt ihn fest. Der 25-Jährige versuchte, sich loszureißen. Er schlug um sich und traf die Frau mit dem Ellenbogen am Bauch. Letztlich konnte die Aschauerin dem Täter ihr Portemonnaie wieder entreißen.
Streifenbeamte der Bundespolizei warteten schon am Bahnsteig, als der Angeklagte verschwinden wollte. Der Triebfahrzeugführer der Deutschen Bahn sowie die beiden Bundespolizisten konnten den 25-Jährigen jedoch festhalten. Nachdem er sich wehrte und um sich schlug, wurde er mit Handfesseln auf dem Rücken fixiert, randalierte aber lautstark weiter und befreite sich durch eine Drehbewegung. Eine zweite uniformierte Streife war notwendig, um den Mann ins Dienstfahrzeug zu bringen.
Dies war indes nur ein Teil dessen, weswegen sich der 25-jährige Mann vor Gericht verantworten muss. So soll der Angeklagte vor seinem Raub mit der Bahn schwarzgefahren sein. In der S-Bahn München an der Haltestelle Leuchtenbergring soll er am Abend des 11. Februar 2020 einen Bahnmitarbeiter mit der Stirn gegen eine Zugtür gestoßen haben. Etwa 20 Minuten später, so die Staatsanwaltschaft, entwendete der 25-Jährige Lebensmittel im Wert von 28 Euro in einem Supermarkt.
Der Angeklagte konnte sich während der Verhandlung nicht genau an die Vorfälle erinnern, wie er sagte. Sein Verteidiger Stefan Korn aus München räumte die Vorwürfe jedoch im Namen seines Mandanten ein.
Der Angeklagte, in jungen Jahren bereits wegen einer psychischen Erkrankung in Behandlung, hat in seinem Strafregister in Deutschland, der Slowakei und Österreich zehn Vorstrafen stehen – ausnahmslos wegen Diebstählen.
Dem psychiatrischen Sachverständigen, Dr. Josef Eberl vom Bezirksklinikum in Gabersee, lieferte er die Erklärung hierfür: Nur mit Tabletten könne er arbeiten. Ohne Medizin müsse er stehlen, „um essen und trinken zu können“. Aktuell wolle er lieber keine Tabletten nehmen und ziehe Cannabis vor, zitierte der Gutachter den Beschuldigten.
Anklage fordert
13 Monate Haft
Staatsanwältin Pia Wilczek plädierte aufgrund der Schwarzfahrten, der vorsätzlichen Körperverletzung, des Diebstahls der Lebensmittel, des räuberischen Diebstahls des Geldbeutels und des Widerstands gegen Vollzugsbeamte auf eine Freiheitsstrafe von 13 Monaten ohne Bewährung.
Verteidiger Stefan Korn betonte, sein Mandant habe viele Vorstrafen. Jedoch sei wohl noch nie geprüft worden, ob der Angeklagte krank sei. Die Geschädigten seien unverletzt geblieben. Abweichend von der Staatsanwältin plädierte der Verteidiger auf neun Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung wegen räuberischen Diebstahls.