Wirbel um angebliche Wolfsspuren

von Redaktion

Keine Bestätigung durch das Landesamt für Umwelt für die gesamte Region um Obing

Obing – Sobald der Ruf „Wolf“ erklingt, ist die Unruhe groß, doch in diesem Fall scheint sich der Wirbel schnell wieder zu legen. Alle bestätigten Wolfsnachweise finden sich auf der Monitoringseite des Landesamts für Umwelt (LfU Bayern). Und ein Sprecher des LfU erklärt: „Ein Hinweis einer potenziellen Sichtung Mitte November in den Gemeinden rund um Obing im Landkreis Traunstein konnte nicht bestätigt werden.“

Freistaat behält
Lage genau im Blick

Allerdings behält das LfU die Lage stets genau im Blick. Hinweise auf Wölfe werden beim LfU nach den „SCALP“-Kriterien bewertet. Die Abkürzung steht für „Status and Conservation of the Alpine Lynx Population“. „Diese Kriterien wurden als Grundlage für ein standardisiertes Monitoring von einer alpenweiten Expertengruppe ausgearbeitet und werden laufend fachlich weiterentwickelt“, lautet die Erklärung des LfU-Sprechers. „Die Methodik wird europaweit für das Monitoring der großen Beutegreifer Luchs, Wolf und Bär verwendet. Dabei werden Meldungen nach ihrer Überprüfbarkeit kategorisiert.“

Hinweise und Verdachtsfälle sollten zeitnah an die Fachstelle „Große Beutegreifer“ des Landesamtes für Umwelt (LfU) gemeldet werden: „Das LfU nimmt Kontakt mit demjenigen auf, der meint, einen Wolf erblickt zu haben, um sich über genauere Angaben und gegebenenfalls Bildmaterial einen Eindruck von der Situation zu verschaffen.“ Liegen mögliche Indizien auf einen Nutztierriss vor, erfolgt zudem eine Ortseinsicht. Hierbei sucht ein Mitglied des „Netzwerks Große Beutegreifer“ nach möglichen Spuren. Ein Wolf gelte erst als „standorttreu“, wenn er über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten nachgewiesen werde oder er mit Nachwuchs gesehen werde. Für Südostoberbayern sei dies laut LfU aktuell nicht der Fall.

Dennoch bereite man sich für den Ernstfall vor. Für die Untersuchung von Hinweisen und die Doku von möglichen Rissen seien kundige Personen vor Ort gezielt geschult worden – Jäger, Förster, Landwirte und Naturschützer. Sie sind Ansprechpartner vor Ort und Mitglieder des „Netzwerks Große Beutegreifer“.

Die Informationen aus dem Netzwerk laufen am Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) zusammen: „Durch das Netzwerk wird eine bayernweit einheitliche Begutachtung und Überprüfung und Dokumentation von Hinweisen und Meldungen gewährleistet. Dies betrifft insbesondere die Erstdokumentation von Risser-eignissen einschließlich der Sicherung genetischer Proben für eine weitere Untersuchung.“ Die Bayerische Staatsregierung bekennt sich zur Weidewirtschaft als elementares Kulturgut Bayerns“, so das LfU. „Weidetierhalter sind wichtige Partner bei der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung von Lebensräumen in der Kulturlandschaft Bayerns. Deshalb werden mit dem ‚Bayerischen Aktionsplan Wolf‘ alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um die Beweidung von naturschutzfachlich wertvollem Grünland auch bei Wolfsanwesenheit zu erhalten.“

Ausgleich für Schutz und Wolfsrissfolgen

Schutzmaßnahmen für Herden könnten mit bis zu 100 Prozent der Kosten gefördert werden. Bei Wolfsrissen erfolge ein „vollumfänglicher Schadensausgleich“. Die Beratung der Weidetierhaltenden in Bezug auf Schutzmaßnahmen erfolge durch die Bayerische Landwirtschaftsverwaltung an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Für die Gewährung eines Schadensausgleichs ist das Bayerische Landesamt für Umwelt zuständig.

Artikel 3 von 11