Gemeinderat genehmigt Satzung für Siegharting

von Redaktion

Riedering schließt Grundstück des bisherigen Feuerwehrhauses in Außenbereichsplan mit ein

Riedering – Schon mehrfach war das Thema Außenbereichssatzung Siegharting auf der Tagesordnung des Riederinger Gemeinderates gestanden. Nachdem die eingegangenen Stellungnahmen lediglich redaktionelle Ergänzungen erforderlich machten, erging einstimmig der Satzungsbeschluss für den Ortsteil Siegharting. Birgit Gunvar Steinbacher vom Bauamt hatte zuvor den Sachstand und einige eingegangene Stellungnahmen zusammengefasst.

Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom September diesen Jahres hatte sich das Gremium darauf geeinigt, abweichend vom vorliegenden Plan das Grundstück des bisherigen Feuerwehrhauses in den Geltungsbereich der Außenbereichssatzung mit aufzunehmen. Dem Einwand des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) hielt die Planerin entgegen, dass man sich bei den Themen Naturschutz, Landschaftspflege und technischer Umweltschutz mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Immissionsschutzbehörde im Landratsamt Rosenheim sowie bei den Belangen der Wasserwirtschaft und des vorsorgenden Bodenschutzes mit dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim abgestimmt habe. Sollten im weiteren Verlauf externe Ausgleichsflächen erforderlich werden, wird das LfU erneut beteiligt. Eine Änderung der Außenbereichssatzung sei allerdings nicht erforderlich. Die Abteilung Bauleitplanung merkte an, dass „die Ausgleichs- oder Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu ermitteln und festzulegen“ sind. Diese sollen, so Gunvar Steinbacher, als Hinweis mitaufgenommen werden. Ohne weitere Nachfragen genehmigten die Gemeinderäte mit 17:0 die Außenbereichssatzung Siegharting. elk

Artikel 1 von 11