Riedering – Einstimmig genehmigte der Gemeinderat Riedering einen Bevorratungsbeschluss für die Entwässerungssatzung. Der zuständige Kämmerer Wolfgang Eberle hatte zuvor den Sachverhalt erläutert. Die aktuelle Beitragssatzung datiert noch aus dem Jahr 2016. Ein Fachbüro soll deshalb nun die aktuelle Beitrags- und Gebührenhöhe kalkulieren.
Vorbehaltlich dieser Kalkulation würde, erklärte Kämmerer Wolfgang Eberle weiter, die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Verbrauchsgebührensätze führen.
In welcher Höhe könne erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden. Um die Gebühr rückwirkend zum 1. Januar festzusetzen, sei deshalb ein Bevorratungsbeschluss nötig. Der Beschluss diene der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler.
Da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr abgeschlossen werden können, müssen die Anpassungen aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 1. Januar 2023 erfolgen. Nach Abschluss der Berechnungen ist mit einer Anpassung der entsprechenden Gebührensätze sowie der Bestimmungen in der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/ EWS) zu rechnen. elk