In Eggstätt-Süd geht es weiter

von Redaktion

Gemeinderäte einigen sich bei Gebäudebau und Artenschutz im neuen Wohngebiet

Eggstätt – Für einen Teilbereich des geänderten Bebauungsplanes Eggstätt-Süd gab es im Gemeinderat nun einstimmig grünes Licht. Schon mehrfach hatte dieser Punkt auf der Tagesordnung gestanden. Im April dieses Jahres hatten zuletzt die Gemeinderäte die Änderungen für den Bebauungsplan mit jeweils zwei Grundstücken auf der östlichen (Teilbereich A) und der westlichen Seite (Teilbereich B) der Priener Straße genehmigt. Für die Grundstücke im Teilbereich A hätten Anwohner wesentliche Bedenken gegen die Planungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung geäußert, erklärte Bauamtsleiter Bernd Ruth und holte dann aus.

Hydrotechnisches
Gutachten erstellt

Nicht zuletzt deswegen, aber auch „im Zusammenhang mit weiteren Vorhaben im näheren Umfeld und aufgrund der gemeindlichen Erfahrungen mit einer möglichen Versickerung des Niederschlagswassers auf den Baugrundstücken im Ortskern von Eggstätt, habe die Gemeinde zwischenzeitlich das Ingenieurbüro Aquasoli aus Siegsdorf mit der Ausarbeitung eines hydrotechnischen Gutachtens für den zentralen Ortsbereich von Eggstätt beauftragt.

Das Ergebnis liege nun vor. Die Teilbereiche müssen differenziert bewertet werden. Für den Teilbereich A sind nämlich nach Aussage des Ingenieurbüros Aquasoli aus Siegsdorf wesentliche Einschränkungen in Bezug auf die Versickerungsfähigkeit des anstehenden Bodens zu erwarten. Auch kann eine Beeinträchtigung durch wild abfließendes Oberflächenwasser durch vorliegende Planung auf angrenzende Bereiche nicht ausgeschlossen werden.

Anders sehe es bei Teilbereich B aus, so Ruth. Um das Bauprojekt zeitnah umzusetzen, werde deshalb empfohlen, die weitere Planung oder das weitere Verfahren getrennt voneinander durchzuführen und vorerst nur den Teilbereich B abzuhandeln.

Die Abteilung Bauleitplanung des Landratsamtes habe bei einem Telefonat erklärt, dass aus bauplanungsrechtlicher Sicht nichts gegen ein derartiges Vorgehen spreche. Im Teilbereich B sollen zwei Gebäude in Ost-West-Ausrichtung mit Garagen im Norden, sozusagen hinter den Häusern, errichtet werden. Ruth fasste dann die Stellungnahmen der Behörden zum Teilbereich B zusammen. Den Einwänden der Abteilung Bauleitplanung gegen diese Planung hielt die Verwaltung entgegen, dass man an der Nutzung Mischgebiet festhalte und auf eine Festsetzung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse verzichte.

Die Untere Naturschutzbehörde brachte den Artenschutz von nachtaktiven und gebäudebrütenden Insekten, Vögeln und Fledermäusen vor und mahnte bei den Garagen ein Zuviel an Versiegelung an. Die Hinweise zum Artenschutz bezüglich Lichtquellen sollen entsprechend redaktionell ergänzt werden, und was die Garagen angeht, sollen unter anderem Bäume samt Mindestpflanzgebot gepflanzt werden.

Stellungnahmen
werden begrenzt

Der Gemeinderat genehmigte alle redaktionelle Änderungen und Ergänzungen. Ebenso geschlossen stimmte das Gremium dem Beschlussvorschlag zu, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Planungsinhalten binnen zweier Wochen abgegeben werden können. Da durch die Änderung oder Ergänzung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die Einholung der Stellungnahmen auf die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt. Auch hier erfolgte die Abstimmung mit 9:0.

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