Obing – Die Freiflächen-Fotovoltaikanlage in Kirchreitberg soll kommen. Mit der jeweils einstimmigen Beschlussfassung zu den Stellungnahmen von betroffenen Trägern öffentlicher Belange brachte der Obinger Gemeinderat das Projekt zur Stromerzeugung aus regenerativen Energien einen Schritt weiter voran. Einige Vorgaben der Behörden müssen allerdings noch in den neuen Bebauungsplan eingearbeitet werden, bevor der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
Winkel für Autofahrer
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Unter anderem stellte das Straßenbauamt Traunstein klar, dass die verkehrliche Erschließung der Fotovoltaikanlage nicht über die Bundesstraße, sondern allein über das nachgeordnete Straßennetz, also die Kirchreitbergstraße, erfolgen dürfe. Auch während der Bauarbeiten dürfe keine Zufahrt von der B304 aus angelegt werden. Die PV-Anlage muss nach Vorgabe des Straßenbauamts auch so situiert werden, dass eine Blendung der Verkehrsteilnehmer auf der B304 auszuschließen ist.
Die Immissionsschutzbehörde im Landratsamt forderte darüber hinaus die Berücksichtigung möglicher Blendwirkungen auf die Wohnbebauung in Hochbruck. Dies sollte nach Meinung des Obinger Gemeinderates durch die Vorlage eines Blendgutachtens vonseiten des Projektträgers geschehen.
Die Naturschutzbehörde im Landratsamt Traunstein wollte einen breiteren Streifen für die Eingrünung mit Hecke. Der Bund Naturschutz, Kreisgruppe Traunstein, machte Vorschläge zur Förderung der Artenvielfalt in Flora und Fauna unter den Modulen und auf den vorgesehenen Ausgleichsflächen und entsprechenden Festlegungen in der Grünordnung zum Bebauungsplan.
Die Kreisbrandinspektion Traunstein machte Vorgaben zur Bereitstellung von Sonderlöschmitteln für Elektrobrände an der PV-Anlage selbst, für die ausreichende Tragfähigkeit der Zufahrt und die Schaffung einer Wendemöglichkeit für die Löschfahrzeuge der Feuerwehr und die Sicherstellung der Zugangsmöglichkeit zum Passieren der Umzäunung der Anlage. Die Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Traunstein mahnte einen Hinweis auf den erforderlichen Rückbau an, zu dem ein städtebaulicher Vertrag mit dem künftigen Betreiber der PV-Anlage geschlossen werden sollte.
Dem Einwand des Landwirtschaftsamtes und des Bayerischen Bauernverbandes, landwirtschaftliche Flächen dieser hohen überdurchschnittlichen Bonität sollten nicht für Freiflächen-Fotovoltaikanlagen genutzt werden, hielt der Gemeinderat Obing einstimmig entgegen, dass im vorliegenden Fall die besagte Fläche nicht ganz so hoch einzustufen sei.
Der gesamte Umgriff betrage nur 2,5 Hektar, durch den Flächenzuschnitt des Geländes sei die Bewirtschaftung erschwert, die Fläche auf allen vier Seiten durch die B304, eine Gemeindeverbindungsstraße, eine Golfanlage und durch Wald eingegrenzt.
Außerdem handle es sich um keine Investor-Anlage, die Wertschöpfung bleibe in der Region, sodass dem gesamten Gemeinderat Obing die Nutzung dieser landwirtschaftlichen Fläche für eine PV-Anlage akzeptabel erscheine.
Eine weitere Freiflächen-Fotovoltaikanlage soll bei Voglöd neben der Kiesgrube im Grenzgebiet zur Gemeinde Altenmarkt entstehen. Sie soll der Stromversorgung des Kieswerks dienen. Dem Antrag auf Errichtung dieser Anlage stimmte der Obinger Gemeinderat bei Nichtbeteiligung zweier betroffener Gemeinderäte einstimmig zu und leitete die Erarbeitung des entsprechenden Bebauungsplans ein.
Anlage in Kiesgrube
geplant
Da für ein Vorhaben zur Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf einer bereits ausgebeuteten Fläche der Kiesgrube Voglöd derzeit der Bebauungsplanentwurf ausgearbeitet wird, wird das neue Vorhaben unter der Bezeichnung „Voglöd 2“ geführt.