Verbot von Feuerwerkskörpern
Samerberg – Aufgrund gemeindlicher Anordnung ist für Silvester und Neujahr an bestimmten Plätzen: im Bereich des Dorfplatzes Törwang, Kirchplatz Grainbach, im Bereich der Kirchen Roßholzen und Steinkirchen sowie in unmittelbarer Nähe von landwirtschaftlichen Gebäuden das Abbrennen von Feuerwerkskörp