Verbot von Feuerwerkskörpern

Samerberg – Aufgrund gemeindlicher Anordnung ist für Silvester und Neujahr an bestimmten Plätzen: im Bereich des Dorfplatzes Törwang, Kirchplatz Grainbach, im Bereich der Kirchen Roßholzen und Steinkirchen sowie in unmittelbarer Nähe von landwirtschaftlichen Gebäuden das Abbrennen von Feuerwerkskörp

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Mittwoch, 4. Februar 2026

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