Samerberg – Aufgrund gemeindlicher Anordnung ist für Silvester und Neujahr an bestimmten Plätzen: im Bereich des Dorfplatzes Törwang, Kirchplatz Grainbach, im Bereich der Kirchen Roßholzen und Steinkirchen sowie in unmittelbarer Nähe von landwirtschaftlichen Gebäuden das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. Die Bevölkerung wird um Verständnis gebeten, ansonsten werden Verstöße mit Bußgeld geahndet.