Frasdorf – Die Erstellung des gemeindlichen Flächennutzungsplans rückt näher. Der Gemeinderat Frasdorf beauftragte die Verwaltung für eine Ausschreibung mit einem externen Partner für die Planungsleistung zur Erstellung eines Flächennutzungsplans.
Das Gremium war sich darüber einig, dass die Gemeinde mit einem aktuellen Flächennutzungsplan keinerlei Zwang auf die Bürger ausübe, es mache also durchaus Sinn, einen neuen Plan zu entwickeln und die Bürger zur Mitarbeit anzuregen.
Die Gemeinde Frasdorf hat sich seit dem Grundsatzbeschluss in der August-Sitzung bei den umliegenden Gemeinden, die ebenfalls Flächennutzugspläne erstellt haben, und ausgewählten Architekturbüros nach den anfallenden Kosten erkundigt.
Die Kostenschätzung für die Aufstellung eines Flächennutzungsplans beträgt danach für Frasdorf rund 208000 Euro.
Die Vorteile eines aktuellen Flächennutzungsplans seien für die Gemeinde ungleich größer, als eventuelle Nachteile erläuterte Bürgermeister Daniel Mair.
Der neue Plan hemme die Gemeinde Frasdorf nicht in ihrer weiteren Entwicklung, sondern stelle Weichen. Wie für alle anderen Vorhaben, brauche auch die Gemeinde einen Plan, um die Zukunft des Ortes sicherzustellen. Durch die digitalisierte Aufnahme des Ist-Zustandes im gesamten Gemeindegebiet und einen direkten Vergleich mit den mittelfristigen Zielen der Gemeinde in den Bereichen Bevölkerungsentwicklung, Landwirtschaft, Handel und Gewerbe und einen Abgleich der Anforderungen mit dem Ist-Zustand ergeben sich dann die Anforderungen nach der Ausweisung der entsprechenden Gebiete.
Mair wies darauf hin, dass aus dem Flächennutzungsplan heraus kein Baurecht entstehe, sondern bei der Kartierung lediglich die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten für die vorhandenen Flächen vorgesehen werden müssen.
Dabei seien neben den Angaben zu den Bereichen Wohnen, Dorfgebiet, Mischgebiet oder Gewerbeflächen auch Festlegungen über Sonderbauflächen, Grünflächen, Wald, Landwirtschaft, Biotope oder weitere Schutzgebiete notwendig. Bereits frühzeitig werden vorliegende Planungen in die Neufassung eingearbeitet, dazu alle bisher erfolgten aktuellen Kartierungen oder Gutachten, sei es zum Naturschutz, zum Gewässerschutz oder zur Erfassung bedrohter Tier- und Pflanzenarten.
Die Gemeindebürger werden bereits frühzeitig in die Aufstellungsphase einbezogen.
Jeder Flächennutzungsplan sei eine Momentaufnahme und stelle nur die augenblicklichen Verhältnisse mit den eingearbeiteten Planungen für die kommende Gemeindeentwicklung dar.
Nach der Erstellung der Planung wird dieser zur Genehmigung vorgelegt und ist dann rechtskräftig und verbindlich. Selbstverständlich sei der Plan bei unvorhersehbaren Entwicklungen änderbar, allerdings bedürfen die Änderungen der Zustimmung der Regierung von Oberbayern.reh