Gemeinde untersagt Knallerei zu Silvester

von Redaktion

Neubeuern – Aus Sicherheitsgründen hat der Gemeinderat Neubeuern bereits 1996 den Erlass einer „Allgemeinen Anordnung“ nach dem Sprengstoffgesetz beschlossen, der das Abschießen von Feuerwerkskörpern untersagt. Die Gemeinde appelliert und bittet um Beachtung dieser Anordnung, die dem Eigenschutz dient. Die Anordnung gilt für die Gemeindegebiete um den gesamten Marktplatz, am Schloss, in den Ortskernen von Altenmarkt und Altenbeuern sowie im Bereich von landwirtschaftlichen Anwesen und Gewerbebetrieben. Dieses Verbot gilt jeweils am Samstag, 31. Dezember, und am Sonntag, 1. Januar.

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