Bewährung für Drogendealerin

von Redaktion

Söllhuben als Umschlagplatz – Gewerbsmäßiger Handel zwischen Chiemsee und Simssee

Bad Endorf/Söllhuben – Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Melanie Bartschat hat den Fall einer Chiemgauer Drogendealerin entschieden.

Wie so oft war ein Drogenkunde mit Marihuana erwischt worden und hatte die Angeklagte, eine 26-jährige Lageristin aus Bad Endorf, als seine Lieferantin benannt. Auf seinem Smartphone waren die Bestellungen leicht nachzuverfolgen. Hier fanden sich auch Hinweise auf eine weitere Dealerin, welche den Handel mit der Angeklagten seit 2020 über zwei Jahre betrieben hatte.

Angeklagte
umfassend
geständig

Bei einer Durchsuchung in beiden Wohnungen fanden sich Marihuana, Fentanyl und Amphetamine. Wobei die anderweitig verfolgte „Kollegin“ auch Heroin vertrieb und selbst abhängig war. Diese war wohl tatsächlich auch die treibende Kraft hinter dem Dealer-Duo.

Die Angeklagte zeigte sich bereits bei den Ermittlungen umfassend geständig. Der psychiatrische Gutachter Dr. Josef Eberl vom InnSalzach Klinikum berichtete, dass die Angeklagte mit ihrer Partnerin wohl in einer Beziehung gelebt habe und daraus eine gewisse Abhängigkeit entstanden sei.

Von dieser lebe sie inzwischen getrennt. Außerdem habe sie von sich aus seit 2021 eine ambulante Therapie aufgenommen. Sie befände sich nun in einem geregelten Arbeitsverhältnis und sei in die Wohnung der Mutter zurückgekehrt. Eine eingeschränkte, womöglich völlige Schuldunfähigkeit schloss Eberl aus und hielt eine weiterführende Therapie für unabdingbar. Diese könne zwar auch ambulant erfolgen, jedoch sei im Misserfolgsfalle eine Therapie im Maßregelvollzug nach Paragraf 64 StGB vorstellbar. Die Angeklagte berichtete, dass sie sich bereits seit einem Jahr Kontrollscreenings unterziehe, die bislang allesamt negativ verlaufen wären. Auch wolle sie jetzt für ihre siebenjährige Tochter eine vorbildliche Mutter sein.

Weil sie bereits wegen Drogenbesitzes zweimal vorbestraft war und wegen der Vielzahl an Delikten – so erklärte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft – sei eine Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten zwingend erforderlich. Zwar sehe sie durchaus die positive Wendung im Leben der Angeklagten, aber die Taten in offener Bewährung müssten dennoch so geahndet werden.

Der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Marc Herzog verwies auf die völlige Abkehr seiner Mandantin von der bisherigen Illegalität und deren Rückkehr zu einer Mutterrolle ohne jegliche Straffälligkeit. Von sich aus habe sie mittels der erfolgten Kontrollen bewiesen, dass sie nunmehr frei von allen Drogenkontakten sei. Die Beziehung zu ihrer ehemaligen Lebensgefährtin und Mittäterin sei beendet. Er bat, trotz der erheblichen Verfehlungen, um eine nochmalige Bewährungsstrafe, um seiner Mandantin die Brücke zu einem gesetzestreuen Leben nicht zu verbauen. Eine Haftstrafe von nicht über zwei Jahren, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden könne – selbstverständlich unter strengen Auflagen – würde von seiner Mandantin mit einem zukünftig untadeligen Leben belohnt werden.

Positive Wendung im
Leben der
Angeklagten

Das Schöffengericht rang sich tatsächlich zu einer nochmaligen Bewährung durch: Es erkannte die günstige Sozialprognose und fand, dass hier mehr Haft nicht helfen würde. Die Androhung, welche hinter den Bewährungsauflagen stünde, würde hier wohl ausreichen. Zwei Jahre Gefängnis und die Unterbringung in einer geschlossenen Therapie, so lautete die Strafandrohung, sollte die Angeklagte rückfällig werden.

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