Eggstätt – Das Landratsamt kann einem Bauvorhaben in der Priener Straße keinen positiven Bescheid in Aussicht stellen.
Dieser Information stellte Bürgermeister Christian Glas (FBE) in der jüngsten Sitzung des Eggstätter Gemeinderates kurz den Sachverhalt voran.
Ein Antragsteller will auf einem Grundstück in der Priener Straße zwei Einfamilienhäuser, ein Einfamilienhaus mit vier Carports und zwei Stellplätzen errichten. Schon im Oktober vergangenen Jahres hatte der Eggstätter Gemeinderat einstimmig dem Antrag auf Vorbescheid nicht stattgegeben.
In der damaligen Sitzung hatte Bauamtsleiter Bernd Ruth erklärt, dass die Pläne vom rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 10 „Eggstätt-Süd“ bei der Grundflächenzahl GRZ, bei der Geschossflächenzahl GF und beim Baufenster abweichen und dass durch den Bauwunsch ausschließlich Wohnraum geschaffen werde. Der Bebauungsplan aber stelle das Gebiet als MD (Dorfgebiet) dar. Für eine Realisierung des Bauvorhabens müsste deshalb eine Änderung des Bebauungsplanes vollzogen werden.
Das Landratsamt sah dies ähnlich. Bürgermeister Christian Glas zitierte aus dem Schreiben, in dem es unter anderem heißt, „dass durch das geplante Vorhaben Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht eingehalten werden.“ Das Landratsamt sehe erhebliche Abweichungen bei der GRZ, der GFZ und dem Baufenster.
Eine Befreiung hinsichtlich dieser Festsetzungen sei nicht möglich, da sich die erheblichen Abweichungen maßgeblich auf die Grundzüge der Planung auswirken, fasste Bürgermeister Glas das Antwortschreiben des Landratsamtes weiter zusammen.
Für die Information war kein formeller Beschluss vonnöten. elk