Amerang – Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Doppelgarage mit Hackschnitzelheizung im KG am Anwesen „Oed 3“ wurde einstimmig zugestimmt. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Ergänzung zum bereits genehmigten Bauantrag. Die Antragsteller möchten nun noch das bestehende Gartenhäuschen durch eine Doppelgarage mit Hackschnitzelheizung ersetzen. Die beantragte Gebäudelage weicht von der zum Neubau des Wohngebäudes erteilten Baugenehmigung ab. Diese wurde mit der Auflage verbunden, dass in die angrenzende Kreisstraße RO 36 nur vorwärts eingefahren werden darf. Dementsprechend ist in den Bauvorlagen eine Wendefläche dargestellt. Dagegen stellt der Bauantrag die Zufahrt ohne Wendemöglichkeit dar, wobei die Garage näher an die RO 36 herangerückt werden soll als die Stellplätze. Alles Weitere ist im Genehmigungsverfahren durch die untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Rosenheim zu prüfen.ca