Altlandkreis Wasserburg/Swinemünde (Polen) – Im Darknet hatte ein Bürger aus dem Altlandkreis Wasserburg im Mai 2020 harte Drogen bestellt. Ein Pole schickte die Päckchen per Post nach Deutschland. Nach der Verurteilung des Empfängers saß nun auch der Lieferant auf der Anklagebank des Schöffengerichts in Rosenheim.
Erfolgreiche Strategie der Ermittler
Wie sich bei der Verhandlung herausstellte, war eine der verschickten Sendungen im Paketzentrum von Frankfurt/Main aufgefallen und an die Kripo Rosenheim überstellt worden. Getarnt in einem vermeintlichen Trafo-Kästchen fanden die Beamten 40 Gramm Heroin und vier Gramm Kokain. Der fiktive Absender benannte einen polnischen Fußballer, der – wie sich herausstellte – längst verstorben war.
Mit einer geschickten Strategie gelang es den Ermittlern anschließend, sowohl Empfänger als auch Absender zu ermitteln. Die Polizei tauschte dazu den Inhalt des „Trafos“ gegen ein harmloses Pulver aus und gab die Sendung wieder auf den Postweg. So wurde der Empfänger aus dem Altlandkreis Wasserburg überführt. Außerdem entdeckten die Ermittler auf dem „Tarn-Trafo“ Fingerabdrücke, die Hinweise auf den Absender gaben. Ein Treffer im Polizeiarchiv verwies auf einen 37-jährigen Polen aus Swinemünde in Polen, der im Zusammenhang mit einem Vorwurf der Hehlerei bereits in die Ermittlungsakten der Polizei geraten war. Allerdings war damals keine Verurteilung erfolgt. Das belegten fehlende Eintragungen im Bundeszentralregister. Dieses Mal sah es jedoch anders aus. Denn im Mai 2022 führten die Ermittlungen schließlich zur Verhaftung des Polen und zur Überstellung nach Deutschland.
Die Anklage der Staatsanwältin vor dem Schöffengericht Rosenheim lautete nun auf unerlaubte Einfuhr von harten Drogen in Tateinheit mit Handel.
Der Angeklagte ließ durch seinen Verteidiger erklären, dass er tatsächlich diese Drogen nach Deutschland versendet hatte. Mit dem Handel als solches habe er aber nichts zu tun gehabt. Er habe lediglich die Verpackung übernommen und den Versand getätigt. Dies sei im Auftrag eines Unbekannten geschehen. Dafür habe er eine Entlohnung von 200 Zloty (40 Euro) erhalten. Zu weiteren Erklärungen und der Beantwortung von Fragen sei er nicht bereit.
Der Empfänger der Sendung sagte in diesem Fall als Zeuge aus. Der Mann aus dem Altlandkreis Wasserburg war bereits verurteilt und befand sich aktuell in Therapie. Er gab ein knappes Geständnis zum Kauf ab, mit dem Hinweis diesen für einen angeblich unbekannten Auftraggeber ausgeführt zu haben, dies hielt die Staatsanwältin aber für eine reine Schutzbehauptung, wie sie vor Gericht verdeutlichte.
Sie beantragte, dass das Gericht eine Strafe von zwei Jahren und neun Monaten für den Versender verhängen möge. Es habe sich um eine erhebliche Menge an harten Drogen gehandelt, die durch den Polen verschickt worden seien. Die Mindeststrafe dafür sei vom Gesetzgeber mit zwei Jahren Gefängnis vorgegeben.
Mindeststrafe
zwei Jahre
Verteidiger Rechtsanwalt Harald Baumgärtl verwies darauf, dass sein Mandant geständig sei und, dass es für eine weitere Verknüpfung überhaupt keine Beweise gebe. Er sei lediglich ein Mittler gewesen. Hier könne man durchaus an einen Fall der „Beihilfe“ denken, was zu einem „minder schweren Fall“ führen könne. Eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren, die er beantragte, würde auch über die Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung nachdenken lassen.
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Melanie Bartschat honorierte zwar das Geständnis des Angeklagten, sah aber angesichts der Menge und der Art der eingebrachten Drogen keine Möglichkeit, unter dem Regelstrafrahmen zu bleiben.
Eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten sei tat- und schuldangemessen, so die Urteilsbegründung.