„Jeder will gutes Netz, aber keiner einen Funkmast“

von Redaktion

Pittenharter Bürger haben Angst vor Strahlen –– Gemeinderat hebt Beschluss zum Erlass einer Satzung zu Bürgerentscheid auf

Pittenhart – Der Gemeinderat Pittenhart hob einstimmig den Beschluss zum Erlass einer Satzung zu Bürgerbegehren und -entscheid auf. „Jeder will gutes Netz, aber keiner einen Funkmast“, bringt Bürgermeister Sepp Reithmeyer (CSU) die aktuellen Diskussionen in der Gemeinde auf den Punkt. Informationen, wonach eine Grundstückseigentümerin Flächen am Ortsrand von Eschenau einem Mobilfunkbetreiber angeboten habe, hätten bereits eine Bürgerinitiative auf den Plan gerufen, die das Vorhaben unbedingt verhindern wolle, sagt der Bürgermeister. Dabei läge noch nicht einmal ein Bauantrag für einen Mobilfunkmast in der Gemeinde vor.

Die Sorge habe jedoch bereits im Vorfeld dazu geführt, dass eine Gruppe von Gegnern im Fall des Falles Widerstand in Form eines Bürgerbegehrens angekündigt hätten.

Für die Gemeinde bedeutete das Handlungsbedarf, denn um ein Bürgerbegehren durchführen zu können, brauche es eine entsprechende Satzung, die die genauen Abläufe regele, so Reithmeier. Bisher habe man so etwas in Pittenhart noch nicht gebraucht.

In der Dezembersitzung hatte der Rat deshalb einstimmig den Beschluss zum Erlass einer Satzung zu Bürgerbegehren und -entscheid gefasst. Nun kam das Thema erneut auf die Tagesordnung. Die Verwaltung habe darauf hingewiesen, dass der Erlass einer entsprechenden Satzung einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand mit sich bringe. Bei den derzeit knappen Personalressourcen sei zu überdenken, ob aktuell der richtige Zeitpunkt für die Umsetzung eines solchen Verwaltungsakts sei. Zumal der Gemeinderat den Inhalt des Bürgerbegehrens zu 100 Prozent mittrage, erläuterte der Bürgermeister die Sachlage. Sofern notwendig, könne zu einem späteren Zeitpunkt erneut unter Vorlage eines Satzungsmusters über einen Erlass beraten werden. „Die Anwohner haben Angst vor Strahlen, das muss man ernst nehmen“, so Reithmeier. Allerdings gebe es auch immer wieder Beschwerden wegen Funklöchern. Fakt sei, dass die meisten Bauvorhaben von Funkmasten privilegiert seien und die Gemeinden im Genehmigungsverfahren nur eingebunden würden, ihre Zustimmung aber nicht notwendig sei. ca

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