Halfing – Der Bebauungsplanänderung für den Bau einer Garage mit Pultdach auf einem Grundstück im Südwesten Halfings stimmte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung ohne Gegenstimme zu. Nötig war der Aufwand, da im ursprünglichen Bebauungsplan Satteldach für Nebengebäude vorgegeben, aber mittlerweile auch Pult- und Flachdach erlaubt sind. Die Abteilung Bauleitplanung merkte zu dem Vorhaben an, dass „die regelmäßig schwierige planerische Rechtfertigung und Abwägung der Bauleitplanung zugunsten von Einzelbauwünschen, wenn sie als unvermeidbar befürwortet wird, in möglichst objektiver und positiver Weise erfolgen“ sollte. Die Verwaltung hielt dem entgegen, dass die Gemeinde die Abwägung bezüglich Einzelbauvorhaben weiterhin für sinnvoll halte. Der Bauwerber hatte angemerkt, dass der Plan dahingehend abzuändern sei, dass für Garagen und Nebendächer auch Pultdächer zulässig sind. Nachdem die Gemeinderäte diesem Einwand mit 14:0 zugestimmt hatten, stellte Bürgermeisterin Regina Braun (CSU) weiter vor, die Änderungen in den Planentwurf einzuarbeiten und der Änderung des Bebauungsplans als Satzung zuzustimmen. Es gab keine Gegenstimme. elk