Rechtsstreit mit Baufirma um zu breite Fugen im Pflaster

von Redaktion

Bad Feilnbach sieht Fördermittel in Gefahr – Gerichtsverfahren ist noch nicht abgeschlossen

Bad Feilnbach – Im Juni 2019 wurde die Einweihung von Bad Feilnbachs neuer Mitte und insbesondere des Rathausplatzes gefeiert. Doch seitdem schwelt auch der Rechtsstreit zwischen der Gemeinde und der ausführenden Baufirma. Der Grund sind die zu breiten Fugen des Pflasters, die zu Einschränkungen in der Barrierefreiheit führen.

Diese ist jedoch Voraussetzung, um die Fördermittel komplett abrufen zu können, denn ein Teil des Geldes ist noch immer nicht bei der Gemeinde eingegangen. Im Dezember 2021 befasste sich der Gemeinderat nochmals umfassend mit diesem Thema, zu diesem Zeitpunkt waren noch 415000 Euro offen. Die Frist für die Vorlage des Verwendungsnachweises an die Regierung von Oberbayern und damit die Frist für die Herstellung der Barrierefreiheit wurde bis Juni 2025 verlängert. Nun greift Bad Feilnbach zur sogenannten Ersatzvornahme, wie Geschäftsleiter Helge Dethof in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates informierte. Die Ausschreibung für die Reparatur des Platzes und der privaten Flächen durch eine andere Firma soll nun gestartet werden.

Vor diesem Hintergrund fragte Peter Menhofer (ÜW) nach, ob die Probepflasterfläche im Parkdeck nun endlich abgebaut werden könne, da sie mehrere Parkplätze blockiere.

Dethof verwies darauf, dass das Gerichtsverfahren immer noch nicht abgeschlossen sei, sich das Gericht noch kein Bild von vor Ort gemacht habe und die Fläche erst mal so bestehen bleiben müsse. kok

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