„Riedering-Süd“ sorgt für Kontroverse

von Redaktion

Misch- oder Wohngebiet? Gemeinderat beschäftigt sich mit Bebauungsplan

Riedering – Nach langer Diskussion innerhalb des Gemeinderates wurde der Tagesordnungspunkt „Änderung des Bebauungsplanes Riedering-Süd“ vertagt. Der von 1967 datierende und erstmalig 1978 geänderte Bebauungsplan weist in dem Gebiet 24 Bauparzellen auf.

Gewerbliche
Vorhaben möglich

Davon sind fünf Grundstücke nicht bebaut, von denen wiederum auf drei Parzellen gewerbliche Vorhaben angesiedelt werden könnten. Teilflächen wurden bereits durch zwischenzeitlich erfolgte Änderungen als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. In der jüngsten Sitzung ging es um eine weitere Änderung des Planes.

So sollen auf einem Grundstück nunmehr statt der vorgesehenen Bebauung mit zwei Doppelhäusern zwei Mehrfamilienhäuser entstehen. Diese Änderung hatte der Bauausschuss im Dezember 2021 mit einem Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss gebilligt.

Im April 2022 wurde allerdings auf Antrag einiger Räte festgelegt, dass künftig der Gemeinderat für das Bauleitplanverfahren des Bebauungsplanes für „Riedering-Süd“ zuständig sein soll (wir berichteten).

Hinsichtlich der Planänderung merkte nun die Abteilung Bauleitplanung an, dass „ein einzelnes Baugrundstück und dessen einheitliche Nutzung grundsätzlich kein Baugebiet“ darstelle und dass das Gebiet „ein überwiegend bebautes faktisches Wohngebiet“ sei. Weiter heißt es in der Stellungnahme, erklärte Bauamtsleiterin Birgit Gunvar Steinbacher, dass aufgrund der nicht vollständigen Bebauung und einer fehlenden Überplanung „das Planungsziel Mischgebiet noch nicht unerreichbar und funktionslos geworden“ sei, auch wenn die Begründung bereits von einem bestehenden Wohnquartier spreche.

Bauamtsleiterin Birgit Gunvar Steinbacher zufolge stelle sich die Frage, ob die Gemeinde den Gebietscharakter eines Mischgebiets (wieder-) herstellen möchte oder ob im Geltungsbereich von „Riedering-Süd“ ein allgemeines Wohngebiet nach Paragraf 4 Baunutzungsverordnung festgesetzt werden soll. Dazu wäre die Überplanung des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Gebietes mit einem städtebaulichen Gesamtkonzept notwendig. Andernfalls würden bei zukünftigen Bebauungsplanänderungen (für einzelne Grundstücke) innerhalb „Riedering-Süd“ zahlreiche diskussionswürdige Bezugsfälle bezüglich Höhenentwicklung oder Bebauungsdichte auftreten.

Eine komplexe Ausgangslage, resümierte Bauamtsleiterin Birgit Gunvar Steinbacher.

Architekt und Stadtplaner Ferdinand Feirer-Kornprobst, der der Sitzung beiwohnte, erklärte, dass es „stadtplanerisch sinnvoll sei, die Bebauung an der Hauptstraße dichter auszuführen und zum Siedlungsrand hin lockerer zu gestalten“. Zudem wies er auf die Forderung von politischer Seite hin, wonach eine Nachverdichtung im Innenbereich der Neuschaffung von Bauland auf der grünen Wiese vorzuziehen ist.

Aus den Reihen des Gemeinderates wurde angeregt, das gesamte Bebauungsplangebiet zu überplanen, um Bezugsfälle, die bei der Überplanung einzelner Grundstücke zu befürchten sind, zu vermeiden.

Weitere Einwände bezogen sich anschließend darauf, dass Investoren die in Bebauungsplänen gegebenen Möglichkeiten maximal ausschöpfen könnten. Auch wurde die vorliegende Planung wegen der hohen Anzahl von neuen Wohneinheiten kritisiert. Bürgermeister Christoph Vodermaier (FW) beendete die Diskussion.

Benedikt Ganter
enthält sich

Dem Beschlussvorschlag, den Bebauungsplan zu ändern beziehungsweise zu ergänzen und das Verfahren trotz des eindringlichen Appells des Landratsamtes, das Gesamtgebiet zu überplanen, fortzuführen, folgten nur 14 von 19 anwesenden Gemeinderäten. Benedikt Ganter (WGS) enthielt sich aufgrund persönlicher Beteiligung. Die weiteren Stellungnahmen wurden nicht weiter behandelt.

Abschließend forderte Bürgermeister Vodermaier, dass zeitnah ein Austausch mit den Bauwerbern erfolgen soll, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Artikel 1 von 11