Riedering – Die vier Schützenvereine in der Gemeinde Riedering trafen sich zum alljährlichen traditionellen Gemeindepokalschießen. Vom auszurichtenden Schützenverein, Jungschützen Riedering 1956, wurden die Mitglieder des Schützenvereins Eichenlaub-Stamm Riedering, Alt-Wildschütz Persdorf und Schützengesellschaft Söllhuben eingeladen.
Die Jungschützen Riedering trugen die Veranstaltung an den Schießständen in Söllhuben aus. An den drei Schießabenden kämpften 110 Schützen um Ringe und Blatt. Die mit Spannung erwartete Preisverteilung nahm, nach den Worten des Bürgermeisters Christoph Vodermaier, Schützenmeister Hubert Ketzer vor. Er bedankte sich bei Vodermaier für seine Worte und für die von der Gemeinde gestiftete Ehrenscheibe.
In der Mannschaftswertung werden die zehn besten Schützen jedes Vereins nach einem Punktesystem gewertet. Als Gewinner des Gemeindepokals konnte Ketzer die Schützengesellschaft Söllhuben (SGS) ehren und den dafür vom Altbürgermeister Josef Häusler gestifteten Wanderpokal dem Schützenmeister Gottfried Bauer übergeben. Auf den weiteren Plätzen folgten Alt-Wildschütz Persdorf (AWP), Jungschützen Riedering (JGR) und Eichenlaub-Stamm Riedering (EST).
Die Ehrenscheibe, gemalt von Hedwig Siflinger, konnte Vodermaier dem Sieger Leonhard Staber (SGS) überreichen. Die fünf Sonderpreise, in Form von Gutscheinen, gingen an Edi Bergmann (AWP), Christian Loferer (AWP), Christian Vodermaier (AWP), Leonhard Staber (SGS) und Michaela Hippe (AWP). Die Teilnehmer an der Gemeindemeisterschaft wurden in verschiedene Altersklassen eingeteilt. Ketzer gratulierte dem Sieger der jeweiligen Altersklasse und überreichte ihm eine Siegerurkunde. Auf der Vortelscheibe siegte Helmut Schmid (AWP) vor Florian Hollinger (AWP) und Michael Siflinger (JGR). Sie konnten mit weiteren 57 Schützen Preise entgegennehmen. Zum Abschluss bedankte sich Ketzer bei allen Schützen für die zahlreiche Beteiligung. Ein besonderer Dank galt dem Schützenmeister Gottfried Bauer von der Schützengesellschaft Söllhuben, weil dessen Schießanlage zur Austragung der Veranstaltung genutzt werden durfte.