Halfing – Die Zahlen, die der Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland (ZKV) in den vergangenen zwei Jahren Probevereinbarung eruiert hatte, gaben Bürgermeisterin Regina Braun (CSU) recht: „Halfing ist kein Ort der Raser!“ Und so votierte der Halfinger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung geschlossen gegen eine Mitgliedschaft beim ZKV.
Überwachung lohnt
sich nicht
Der ZKV, der den ruhenden und fließenden Verkehr in teilnehmenden Gemeinden in deren Auftrag überwacht, hatte jedes Quartal genau aufgezeichnet. Die Geschwindigkeitsüberschreitungen waren innerorts nur sehr gering und eine Veränderung des Parkverhaltens war auch aufgrund der geringen Überwachungsstunden nicht festzustellen, fasste Bürgermeisterin Braun zusammen.
Die Beanstandungsquote liegt bei 3,51 Prozent, „problematisch wird es erst ab fünf Prozent.“ Dazu kommen noch die geringen Einnahmen durch die ZKV-Arbeit: „Nicht einmal 4875 Euro sind in zwei Jahren zusammengekommen.“ Aber dafür habe man draufgezahlt, nämlich über 18000 Euro. Ein Defizit-Geschäft also. Von Geschäftemacherei wollte die Bürgermeisterin aber nicht reden. Es gehe darum, dass man den Leuten ihr Verkehrsgebaren bewusst machen wolle. Vor zwei Jahren hatte der Gemeinderat mit großer Mehrheit einer zweijährigen Probephase und einer sogenannten Zweckvereinbarung zugestimmt.
Damit inkludiert waren unter anderem die bis zu fünf pro Monat zu buchenden Mindeststunden, eine Verkehrszählung (unterschieden nach Fahrzeugtypen, also Pkw oder Lkw) sowie die 1:1-Einnahmen aus den vom Zweckverband eingenommenen Verwarn- und Bußgeldern.
Bürgermeisterin Braun zitierte die ZKV, die anerkennend festgestellt habe: „Ihr habt keine Raser.“ Christoph Linner (CSU) wollte wissen, wie der Messwert 3,5 zustande kommt. Dieser berechne sich aus dem Durchschnitt der Verstöße an mehreren im Ort aufgestellten Messstationen, erklärte Bürgermeisterin Braun. Daniel Ober (HWV) meinte, dass es schwierig sei, wenn man einmal beim ZKV dabei sei, wieder auszutreten.
Friedrich Christoph (CSU) wollte wissen, wo die Mess-sationen aufgestellt werden. Nach den Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zur Verkehrsüberwachung soll der Mindestabstand zwischen dem geschwindigkeitsbeschränkendem Verkehrsschild und der Messstelle 200 Meter betragen. Dieser Mindestabstand kann jedoch unterschritten werden, wenn besondere Verkehrsverhältnisse (etwa das Fehlen von Gehsteigen bei spürbarem Fußgängerverkehr) vorliegen, erklärte Bürgermeisterin Braun.
Mit Roten Karten
gegen Falschparker
Sepp Stettner (FWH) betonte, dass man „die Leute nicht schikanieren, sondern lenken“ wolle. Er hakte nach, wie man gegen Falschparker ohne ZKV vorgehen kann. Christoph regte an, Gelbe und Rote Karten zu verteilen. Konrad Aicher (HWV) erklärte: „Wir zahlen zu viel drauf.“ Bürgermeisterin Regina Braun legte dar, dass eine Verlängerung der Zweckvereinbarung nicht möglich sei. Die Testphase könne nur einmal genutzt werden. Die Gemeinde könne jetzt dem ZKV beitreten oder die Testphase beenden.
Für den positiv formulierten Beschlussvorschlag beim Zweckverband Kommunale Dienste Oberland, für den Bereich der Überwachung des ruhenden beziehungsweise fließenden Verkehrs Mitglied zu werden, fand sich keine Stimme.