Wohnung für Betriebsleiter nur mit Sondergenehmigung möglich
Obinger Gemeinderat fällt in Sitzung einstimmige Beschlüsse – Ausnahmen nur bei konkret begründeten Fällen
Obing – Der Obinger Gemeinderat hat bei seiner Sitzung einstimmig die Möglichkeit aus dem Entwurf des Bebauungsplans herausgenommen, Wohnungen für Aufsichtspersonal und Betriebsleiter in konkret begründeten Ausnahmefällen auch im reinen Gewerbegebiet zuzulassen. Dies erfolgte aufgrund der Einwendung