Wohnung für Betriebsleiter nur mit Sondergenehmigung möglich

Obinger Gemeinderat fällt in Sitzung einstimmige Beschlüsse – Ausnahmen nur bei konkret begründeten Fällen

Obing – Der Obinger Gemeinderat hat bei seiner Sitzung einstimmig die Möglichkeit aus dem Entwurf des Bebauungsplans herausgenommen, Wohnungen für Aufsichtspersonal und Betriebsleiter in konkret begründeten Ausnahmefällen auch im reinen Gewerbegebiet zuzulassen. Dies erfolgte aufgrund der Einwendung

Dienstag, 16. September 2025

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