Wohnung für Betriebsleiter nur mit Sondergenehmigung möglich

von Redaktion

Obinger Gemeinderat fällt in Sitzung einstimmige Beschlüsse – Ausnahmen nur bei konkret begründeten Fällen

Obing – Der Obinger Gemeinderat hat bei seiner Sitzung einstimmig die Möglichkeit aus dem Entwurf des Bebauungsplans herausgenommen, Wohnungen für Aufsichtspersonal und Betriebsleiter in konkret begründeten Ausnahmefällen auch im reinen Gewerbegebiet zuzulassen. Dies erfolgte aufgrund der Einwendungen der Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Oberbayern und des Landratsamtes.

Die Obinger Gemeinderäte teilten die Einschätzung der Behörden. Demnach verhindert der Ausschluss von Wohnungen in der Satzung, dass zu einem späteren Zeitpunkt für im Gewerbegebiet ansässige Betriebe immissionsschutzrechtliche Einschränkungen wegen ihres Lärms aufgrund benachbarter Wohnnutzungen entstehen. Dem Rat bleibe dennoch die Entscheidungsfreiheit, im begründeten Einzelfall als Sondergenehmigung eine Abweichung von den Bestimmungen des Bebauungsplans zuzulassen, hieß es.

Nachdem der Wasserbeschaffungsverband Obing festgestellt hatte, dass die für ein Gewerbegebiet geforderte Mindest-Löschwassermenge nicht zur Verfügung steht, sprachen sich die Räte einstimmig dafür aus, den Bau einer Löschwasserzisterne einplanen zu lassen.

Dies erfolgt eventuell in Verbindung mit dem Oberflächenwasser-Rückhaltebecken. Wegen eines Hinweises der Bayernwerk Netz GmbH wird außerdem die Fläche für eine Transformatorenstation in die Planungsunterlagen aufgenommen. igr

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