Gerichtshof stoppt Supermarkt

von Redaktion

Formale Fehler im Bebauungsplan legen Millionen-Projekt in Riedering vorerst auf Eis

Riedering – Das Ergebnis einer mündlichen Verhandlung teilte Pressesprecher Andreas Spiegel auf Nachfrage dem OVB mit. Die schriftliche Begründung des Urteils folgt laut Spiegel erst in einigen Wochen.

Jürgen Bauer hatte eine Normenkontrollklage angestrengt. Der Nachbar des Supermarktes hat sich wiederholt gegen den Bau ausgesprochen. Die von ihm und seinem Anwalt Christoph Wamsler angeführten Gründe waren es allerdings nicht, die bei der mündlichen Verhandlung dazu führten, dass die Richterin am Verwaltungsgerichtshof den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für unwirksam erklärte. Das berichten Geschäftsleiter Johannes Lang von der Gemeinde, Investor und Bauherr Stefan Inhauser von Immobilien-Chiemgau-Conzept und Rechtsanwalt Wamsler auf Anfrage des OVB übereinstimmend.

100000 Euro
für Gutachten

„Die Richterin ist auf meine Bedenken wegen des Abstands, wegen des großen Riegels am Ortsrand, wegen der Verschattung meines Obstgartens mit Teich und wegen des zunehmenden Verkehrs gar nicht eingegangen“, sagt Bauer. Das habe sie gar nicht interessiert – oder sie habe es abgetan mit dem Hinweis auf vorliegende Gutachten. Allein Inhauser hat nach eigener Aussage für Gutachten rund 100000 Euro ausgegeben. „Die Richterin“, berichtet Bauer, „hat nur nach formalen Details im Plan gesucht.“

Und da hat sie, bestätigt Johannes Lang, einiges bemängelt. Er führt ein Beispiel an: Die maximale Verkaufsfläche für den Edeka-Markt ist mit 1200 Quadratmetern angesetzt. Die sind aber nach Ansicht des Gerichts um 13 Quadratmeter überschritten weil die Außenfläche der Bäckerei mit hinzugezählt werden müsse. Was nicht geschehen war. Weil nicht ganzjährig in Betrieb.

„Saisonale Produkte, die auf Freiflächen verkauft werden, sei es Grillkohle oder Tannenbaum, zählen bei den Quadratmetern nicht“, erklärt Lang den Lapsus.

Was Lang und Inhauser wichtig ist: Die formalen Fehler sind alle zu heilen, wie Juristen sagen. Anders gesagt: Sie sind zu korrigieren. Ja, der vorhabenbezogene Bebauungsplan samt Durchführungsvertrag muss überarbeitet werden. Wird er auch. Was Bauer nicht wundert, denn: „Die Zweite Bürgermeisterin setzt sich fanatisch für den Markt ein.“

Investor Inhauser hofft, dass er in drei bis vier Monaten weiterbauen kann. Rechtsanwalt Wamsler geht eher von neun Monaten aus. Zumal ein zweites Verfahren von Sohn Bauer – mit einem anderen Anwalt – noch läuft. Und weil Wamsler aktuell noch nicht weiß, ob sein Mandant gegen einen neuen Bebauungsplan auch wieder vorgeht. Bauer will erst sehen, was beim Verfahren seines Sohnes herauskommt.

Für die Gemeinde war es wichtig, sagt Lang, dass die Abwägungen der Stellungnahmen und Einwände von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern nach Ansicht des Gerichts in Ordnung waren. „Auch die politische Entscheidung ist nicht angegriffen worden.“

Inhauser will an dem Millionenprojekt Lebensmittelmarkt mit Wohnungen und Büros darüber festhalten. „Auch wenn die Bedingungen heute dramatisch anders sind. Die Zinsen sind gestiegen, die Baupreise explodiert“. Er geht davon aus, dass aus den ursprünglichen fünf Millionen Euro eher 7,5 bis acht Millionen werden. Er habe aber nicht nur Verträge mit Edeka, deretwegen er weiterbauen wolle, sondern er sieht auch den Bürgerentscheid 2018 als Auftrag der Bürger, einen Markt zu bauen.

Eine zweite
Bürgerbefragung

Diesen Bürgerentscheid hält Bauer bis heute für gezinkt. Auch wenn der Kommunalrechtsexperte des Bayerischen Gemeindetages, Dr. Andreas Gaß, es schon 2018 anders sah. Bauer steht auf dem Standpunkt: Wenn das Verfahren jetzt sowieso noch mal aufgerollt wird, „dann könnte man ja auch eine neue Bürgerbefragung machen.“ Das wolle er in der Gemeinderatssitzung heute, Dienstag, 14. Februar, anregen.

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