Rott – Von dem Marterl am Gehweg von Rott nach Arbing beginnt ein nicht ausgebauter Feldweg, er führt an einem kleinen Weiher vorbei und mündet in die gekieste Rottmooser Straße. Er wird hauptsächlich von Fußgängern mit und ohne Hund benutzt. Auch die Landwirte nehmen ihn als Zufahrt zu ihren Feldern und Wiesen. Er ist nicht ausgebaut und führt über Grasboden und Kiesflächen. Die Gemeinde will ihn jetzt als nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg widmen. Er trägt dann den Namen Glasenfeldweg. Durch die Widmung erhält der Weg die Eigenschaft einer öffentlichen Straße.
Träger der Straßenbaulast für nicht ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege sind diejenigen, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden. Für den Unterhalt des Weges sind somit die angrenzenden Grundstückseigentümer zuständig.
Auch die Gemeinde Rott hat in diesem Bereich mehrere Grundstücke, wird also mit den anderen Eigentümern Straßenbaulastträger. Der Beschluss des Gemeinderats war einstimmig für die Widmung. Die Gemeindeverwaltung führt nun das Verfahren zur Widmung durch, dem die beteiligten Grundstückseigentümer zustimmen müssen.hri