Erschließung eines Wohngebäudes noch nicht ideal geregelt
Söchtenauer Rat stimmt Vorbescheid nur unter Vorbehalt zu
Söchtenau – Einen Antrag auf Vorbescheid für den Abbruch eines landwirtschaftlichen Anwesens im Ortsteil Reischach und der Errichtung einer Wohnbebauung behandelte der Gemeinderat Söchtenau in der jüngsten Sitzung. Konkret beabsichtigt eine Bauwerberin, das Bestandsgebäude durch ein Mehrfamilienhaus