Söchtenau – Einen Antrag auf Vorbescheid für den Abbruch eines landwirtschaftlichen Anwesens im Ortsteil Reischach und der Errichtung einer Wohnbebauung behandelte der Gemeinderat Söchtenau in der jüngsten Sitzung. Konkret beabsichtigt eine Bauwerberin, das Bestandsgebäude durch ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten sowie zwei Einfamilienhäuser zu ersetzen.
Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Reischach“, der aufgrund von Rechtsmängeln nicht mehr vom Landratsamt angewandt wird. Die Gemeinde Söchtenau hat hierzu bereits 2019 erklärt, den Bebauungsplan aufzuheben. Demzufolge ist das Vorhaben als Bebauung im Innenbereich zu beurteilen, was durch das Landratsamt Rosenheim in anderen Fällen im Geltungsbereich auch so gehandhabt wurde.
Dabei ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche in die Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Diese geforderte Einfügung ist nach Meinung von Verwaltung und Gemeinderat durchaus gegeben.
Die von einer früheren Planung abweichende und geänderte Bebauung wird von den Räten als äußerst positiv bewertet, da die Baukörper nach deren Meinung jetzt ansehnlicher erscheinen, sich besser einfügen und auch der Abstand zur Landwirtschaft größer wurde. Problematisch stellt sich nach Beurteilung der Verwaltung allerdings die Frage der ordnungsgemäßen Erschließung dar. Die Wasserversorgung ist wie die Abwasserentsorgung gesichert, für die Zufahrt trifft dies allerdings nicht zu. Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt an einem öffentlichen Feld- und Waldweg, der nicht durchgängig die erforderliche Breite aufweist. Diese noch nicht ausreichende Zufahrtssituation muss deshalb vor der Einreichung eines Bauantrags verbessert werden.
Da die Entsorgung des anfallenden Niederschlagswassers aus Kapazitätsgründen nicht über den vorhandenen gemeindlichen Kanal erfolgen kann, muss mit dem Bauantrag auch ein qualifizierter Entwässerungsplan eingereicht werden.
Unter diesen Voraussetzungen erteilte das Gremium mit 13:0 Stimmen zum Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen. böp