Gemeinde Söchtenau setzt Kfz-Stellplatzsatzung fest
Zwei Parkmöglichkeiten für ein Haus ab 50 Quadratmeter
Söchtenau – Die Frage nach der notwendigen Anzahl der Stellplätze bei Bauvorhaben hat der Söchtenauer Gemeinderat nun durch den Erlass einer Ortssatzung geregelt.
Da es in der Gemeinde bisher keine derartige Satzung gab, war bei Bauanträgen bis dato die Garagen- und Stellplatzverordnung der Bayeris