Gefährlicher Schwitzkasten

von Redaktion

Opfer wurde schwarz vor Augen – Angeklagter kann sich angeblich nicht erinnern

Traunstein/Großkarolinenfeld – Tragisch ausgehen können hätte ein Vorfall in Großkarolinenfeld. Ein 19-Jähriger nahm einen gleichaltrigen Bekannten von hinten mit einem verriegelten Armgriff in den Schwitzkasten und drückte zu. Dem Opfer wurde einige Sekunden schwarz vor Augen. Vor der Jugendkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Heike Will muss sich der Angeklagte seit gestern wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen einer weiteren Tat an einem anderen Mann in Tuntenhausen wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung verantworten.

Stumpfes
Halstrauma

Staatsanwältin Eva Hittinger wirft dem Angeklagten vor, den Bekannten am 27. August 2021 nachts gegen 3 Uhr bei einem Stadelfest in einem Anwesen in Großkarolinenfeld unvermittelt in den Würgegriff genommen zu haben. Der Geschädigte erlitt ein stumpfes Halstrauma, beidseitige Einblutungen in den Augenlidern und erhebliche Schmerzen. Die Vorsitzende Richterin gab dem 19-Jährigen zu bedenken: „Die Sache mit dem Schwitzkasten hätte auch schief gehen können. Wenn alles länger gedauert hätte, wäre der Mann jetzt tot.“ Eine Rechtsmedizinerin wird zur Frage der Gefährlichkeit noch Einzelheiten erläutern.

Der 19-Jährige gab gestern an, er könne sich nicht genau erinnern. Einen Grund für sein Handeln konnte er nicht nennen. Die Vorsitzende Richterin fragte nach Alkohol, gesundheitlichen Problemen oder vielleicht Frust wegen einer Frau. Die Antwort lautete: „Ich weiß es nicht.“

Das Opfer sah ebenfalls keinen Grund für den überraschenden Angriff in jener Freitagnacht. Auch in der Vergangenheit habe es nie etwas gegeben zwischen ihm und dem Angeklagten. Man habe bei der Feier von insgesamt etwa zehn Leuten Bier und Schnaps konsumiert. Zusammen mit zwei Mädels seien sich er und der Angeklagte auf einer U-förmigen Couch gegenüber gesessen. Dieser sei – wie früher schon einige Male – „sehr stark angetrunken“ gewesen, habe gelallt, geschwankt und sei im Sitzen eingeschlafen. Plötzlich sei der 19-Jährige unbemerkt hinter ihm gestanden. Ohne ein Wort zu sagen, habe er ihm den rechten Arm um den Hals gelegt, den Griff mit dem linken Arm verriegelt und etwa eine Minute lang fest zugedrückt. Der Zeuge schilderte: „Mein Kehlkopf war zugequetscht. Ich hab schlecht Luft bekommen. Ich konnte mich nicht befreien, hatte keine Chance. Zwei bis drei Sekunden lang wurde mir schwarz vor Augen. Ein bisschen länger – und ich wäre bewusstlos geworden.“ Zwei Frauen hätten ihm helfen wollen, hätten dem Angeklagten zugerufen: „Hör auf“. Sie hätten ihn aber nicht wegziehen können und Hilfe geholt. Der Besitzer des Stadels habe es dann geschafft. Der Zeuge bejahte, Angst empfunden zu haben. Der 19-Jährige informierte weiter, nach dem Angriff habe er – bis heute andauernd – schlecht Luft gekriegt und sei einige Tage krankgeschrieben gewesen. Seine Mutter habe die Einblutungen um die Augen gesehen und ihn am Sonntag zum Arzt geschickt. Der Geschädigte berichtete, er habe sich zwei Wochen nach dem Vorfall mit dem Angeklagten ausgesprochen und dessen Entschuldigung angenommen. Ein Schmerzensgeld von 400 Euro sei ihm zugesagt worden.

Ins Gesicht
geschlagen

Der zweite Vorwurf der Staatsanwältin hatte sich nach Worten des Angeklagten unmittelbar vorher bei einem Fest in Tuntenhausen ereignet. Kurz nach Mitternacht soll er einen Mann in einer Bauwagensiedlung mit zum Beispiel „grüner Fuzzi“ und „Clown“ beleidigt haben. Dann soll er dem Opfer die flache Hand in das Gesicht geschlagen haben. Auch hier waren Schmerzen die Folge. Das Handy des Geschädigten samt Kopfhörer fiel zu Boden und wurde beschädigt. Diesen Zeugen hört die Jugendkammer beim nächsten Termin am Freitag, 17. März, an. Ein weiterer Verhandlungstag ist für Dienstag, 28. März, ebenfalls um 9.30 Uhr angesetzt.

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