Halfing – Mit 12:0 nahmen die Ratsmitglieder Halfings in jüngster Sitzung den Prüfbericht der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Rosenheim für die Jahre 2014 bis 2021 an. Einige Anmerkungen im Prüfungsbericht erläuterten VG-Vorsitzende und Halfings Bürgermeisterin Regina Braun (CSU) und Kämmerer und Geschäftsleiter Marco Binder ausführlicher. So sollten künftig, wie unter „Buchungsgrundsätze bei der Bewirtschaftung der Allgemeinen Rücklage beachten“ aufgeführt, Rücklagen dort verbucht werden, wo sie auch Anwendung fanden, also etwa unter Ausgaben. Restgelder sollen dann auf dem Verwahrkonto notiert werden. Das bedeute aber nicht, dass das Geld deswegen fort sei, erklärte Binder. Auch zur „Satzung über das Bestattungswesen“ und der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen“ hätten die Rechnungsprüfer einige Anmerkungen vorgebracht, so Binder. Dazu gehören etwa, dass die Verkehrssicherungspflicht auf Friedhöfen nachgebessert, der Vertrag mit dem Bestattungsunternehmen neu ausgeschrieben und die pauschale Gebührenfestsetzung für die Nutzung des Leichenhauses geändert werden müssen. Einstimmig nahmen die Gemeinderatsmitglieder den Prüfbericht zur Kenntnis. elk