Gemeinde stimmt für neue Kostensatzung

von Redaktion

Gremium beschließt eine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Verwaltungskosten

Riedering – „Die neue Kostensatzung stellt die Rechtsgrundlage dar“, begründete Bürgermeister Christoph Vodermaier (FWR) den Schritt für eine neue Kostensatzung. Für diese Satzung, wonach für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Riedering Verwaltungskosten erhoben werden, stimmten alle Gemeinderäte.

Was nach Behördendeutsch klingt, lasse sich leicht runterbrechen, erklärte Geschäftseiter Hannes Lang. Beglaubigungen, Feuerbeschau oder Erlaubnisse für Sondernutzungen an gemeindlichen Straßen sind derartige Beispiele. Für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die die Gemeinde in Ausübung hoheitlicher Gewalt vornimmt, sogenannte Amtshandlungen, kann sie Kosten, also Gebühren und Auslagen, erheben. „Bei der Kostensatzung haben wir uns an der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages orientiert.“ Prinzipiell bemisst sich die Höhe der Gebühren nach dem Kostenverzeichnis, dem Kommunalen Kostenverzeichnis, KommKVz.

Für Amtshandlungen, die nicht im Kostenverzeichnis enthalten sind, wird eine Gebühr erhoben, die nach im Kostenverzeichnis bewerteten vergleichbaren Amtshandlungen zu bemessen ist. Bei der Regelung der Gebührenarten im kommunalen Kostenverzeichnis ist die Gemeinde frei. Sie kann zum Beispiel auch Fest-, Wert-, Zeit- oder Rahmengebühren bestimmen. Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, soll die Gebühr in Riedering künftig fünf bis 25000 Euro betragen.

Sepp Lindner (BWGN) fragte, welche Kriterien gelten. Der Gebührenrahmen von fünf bis 25000 Euro erscheine ihm recht weit gesteckt. Lang meinte, dass die Kostensatzung die Grundlage bilde. Den Aufwand habe man in der Verwaltung. Bürgermeister Vodermaier ergänzte, dass damit ein Vergleich der unterschiedlichen Aufwände möglich sei. Eine Vergleichbarkeit sei wichtig.

Sebastian Hamberger (WGS) hakte nach, warum nicht nach Stunden abgerechnet werden könne. Auch das sei möglich, meinte Lang, aber müsse im Kostenrahmen bleiben. Bürgermeister Vodermaier fügte hinzu, dass je nach Qualifikation der Verwaltungsmitarbeiter auch ein unterschiedlicher Stundensatz gelte.

Die neue Kostensatzung stelle die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Verwaltungskosten dar. Mit 17:0 stimmten die Gemeinderäte schließlich für die neue Kostensatzung, die zum 1. April in Kraft treten soll. elk

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