Inntal – In den Jahren 2021/2022 hatte ein junger Brannenburger (23) etwa zehnmal von einem türkischen Dealer je 50 Gramm Haschisch gekauft. Dazu waren anlässlich einer Hausdurchsuchung 25 Gramm von der Droge bei ihm zu Hause aufgefunden worden. Der Dealer war aufgeflogen und auf einer Kundenliste auch der Angeklagte benannt worden.
Vor dem Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Hans-Peter Kuchenbaur bat dessen Verteidiger, Dr. Martin Brauer, sogleich um ein Rechtsgespräch. Dabei legte er dar, dass sein Mandant mit den Drogen niemals Handel getrieben habe. Außerdem sei er zur Tatzeit ein Heranwachsender gewesen, bei dem Reifeverzögerungen sichtbar seien. Er schlug vor, nachdem heute schädliche Neigungen nicht mehr nachzuweisen seien, seinen Mandanten schuldig zu sprechen, eine Strafe aber nach Paragraf 27 Jugendstrafrecht zur Bewährung auszusetzen.
Die Staatsanwältin stimmte dem zu, befand jedoch, dass der Angeklagte wegen einer einschlägigen Vorstrafe entsprechend strengen Auflagen unterzogen werden müsse. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe berichtete über schulische und familiäre Schwierigkeiten, denen der Angeklagte ausgesetzt gewesen sei, beklagte aber, dass die erste Bestrafung ihn von den Drogen nicht habe abhalten können. Sie wollte die Strafe in das Ermessen des Gerichts stellen, empfahl aber, eine Strafe zur Bewährung auszusetzen.
Das Jugendschöffengericht hielt nun einen Verständigungsvorschlag vor, dass, bei geständiger Einlassung des Angeklagten, dieser schuldig erklärt würde, eine Bestrafung jedoch nach dem oben genannten Paragrafen 27 des Jugendstrafgesetzes zur Bewährung ausgesetzt werden solle.
Dazu kommen eine Abstinenzverpflichtung mit entsprechender Überprüfung mittels Drogenscreenings, eine Geldauflage und die Überwachung und Betreuung durch einen Bewährungshelfer.
Dem Vorschlag stimmten alle Beteiligten zu. Der Angeklagte gab ein entsprechendes, umfassendes Geständnis ab. Damit war die Verurteilung vorgegeben, die Staatsanwältin präzisierte lediglich die Geldauflage mit dem Betrag von 700 Euro.
Der Verteidiger verwies nochmals auf die Werthaltigkeit des Geständnisses seines Mandanten und auf das Ergebnis der Verständigung. Entsprechend auch das Urteil des Gerichtes, das zu den Auflagen ergänzend eine Geldbuße von 500 Euro festlegte, die der Verurteilte in Raten abbezahlen darf. au