Letzte Chance für einen Drogendealer

Gegen einen Marihuana-Händler verhängt das Schöffengericht mit zwei Jahren aufBewährung ein vergleichsweise mildes Urteil. Der Verurteilte hatte sich in Therapiebegeben und einen Job gefunden (Symbolfoto).Foto dpa

Gegen einen Marihuana-Händler verhängt das Schöffengericht mit zwei Jahren auf
Bewährung ein vergleichsweise mildes Urteil. Der Verurteilte hatte sich in Therapie
begeben und einen Job gefunden (Symbolfoto).Foto dpa

Richter erkennt freiwillige Bemühungen des Täters an – Staatsanwalt legt Berufung ein

Von Theodor Auer

Inntal – Im März 2022 verhafteten die Drogenfahnder den 30-jährigen Türken, nachdem ihnen der von einem anderen Dealer als Kunde benannt worden war. Weil dieser seinerseits den Beamten seine „Kunden“ benannte, bewahrte ihn der „Kronzeugenparagraf 31 BtMG“ vor einer weiteren Untersuchungshaft, sodass

Samstag, 10. Januar 2026

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