Letzte Chance für einen Drogendealer
Gegen einen Marihuana-Händler verhängt das Schöffengericht mit zwei Jahren auf
Bewährung ein vergleichsweise mildes Urteil. Der Verurteilte hatte sich in Therapie
begeben und einen Job gefunden (Symbolfoto).Foto dpa
Richter erkennt freiwillige Bemühungen des Täters an – Staatsanwalt legt Berufung ein
Inntal – Im März 2022 verhafteten die Drogenfahnder den 30-jährigen Türken, nachdem ihnen der von einem anderen Dealer als Kunde benannt worden war. Weil dieser seinerseits den Beamten seine „Kunden“ benannte, bewahrte ihn der „Kronzeugenparagraf 31 BtMG“ vor einer weiteren Untersuchungshaft, sodass