Schechen – Die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes in Schechen scheidet weiterhin die Geister. Auch in der zweiten öffentlichen Auslegung gingen zahlreiche Einwände vonseiten der Bürger bei der Gemeinde ein. Der Gemeinderat sieht die Anwohner von Beeinträchtigungen ausreichend geschützt und beschloss den Bebauungsplanentwurf einstimmig.
„Das ist
nicht tolerabel“
Südlich des Gewerbegebietes „Schechen Nord“ wollen die Brauerei Flötzinger sowie die Straßenmeisterei Rosenheim bauen. Insgesamt stehen drei Parzellen zur Verfügung, mit 3124 Quadratmetern, 17700 Quadratmetern und 42503 Quadratmetern. Wie schon in der ersten Auslegung äußerten die Bürger Sorgen rund um Lärm, Geruch und Überschwemmung.
„In jedem Fall möchte ich festhalten, dass es nachts bei uns zu laut wird und das ist nicht tolerabel“, kritisierte ein Anwohner in seinem Schreiben. Er bezweifelte die korrekte Datenlage des Lärmschutzgutachtens und schrieb von einer „Beschönigung“ der Werte. Die Verwaltung informierte, dass im Bebauungsplan Geräuschkontingente für die Nachbarschaft festgelegt werden. Zusammen mit den bereits vorhandenen Gewerbegebiets-Immissionen sei sichergestellt, dass der zulässige Lärmwert in der Nachbarschaft eingehalten wird. Ein entsprechender Schallschutz müsse von den Betrieben gewährleistet werden.
Zum Thema Geruch schrieb ein anderer Anwohner: „Wir wollen keinen Gestank, weder gelegentlich, auch kein kleines bisschen, sondern schlichtweg null Geruch.“ Er verwies auf das Gelände um die in Rosenheim ansässige Flötzinger-Brauerei, wo der Geruch zu riechen sei. „Eine vollständige Geruchsfreiheit wird vom Gesetzgeber nicht zugestanden“, informierte die Verwaltung. Jeder Bürger habe ein gewisses Maß an Geruchswahrnehmungen hinzunehmen. Laut der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft dürfen in Wohn- und Mischgebieten anlagenbedingte Geruchsemissionen bis zu zehn Prozent der Jahresstunden auftreten. Im Außenbereich seien 15 Prozent zulässig. Der Geruchsbeitrag der Brauerei sei mit ein bis zwei Prozent der Jahresstunden ermittelt worden. Gemeinderatsmitglied Andreas Rausch (CSU) ergänzte: „In der Stadt ist es eine alte Anlage, die man noch riecht.“
Ein weiterer Anwohner sorgte sich vor Überschwemmungen bei Starkregen: „Bei eintretenden Sonderfällen oder auch nur im Laufe der Zeit reicht die Niederschlagsentsorgung bei Weitem nicht mehr aus.“ Aufgrund der großen Fläche des Gewerbegebietes könne der Moosgraben die Menge des Wassers nicht aufnehmen. Die Verwaltung teilte mit, dass sie ein Gutachten zur Niederschlagswasserbeseitigung erstellen ließ.
Zudem habe sich die Gemeinde mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt abgesprochen. Das habe bestätigt, dass ein Notüberlauf über den Moosgraben möglich sei. Vonseiten der Brauerei wisse man, dass diese beabsichtigt, das anfallende Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück versickern zu lassen.
Einstimmiger
Satzungsbeschluss
Laut der Gemeindeverwaltung sind auch die Planungen auf der Bauparzelle 1 durch die Straßenmeisterei Rosenheim fortgeschritten. „Sie haben gesagt, sie werden den Notüberlauf nicht nutzen, sondern auf dem eigenen Gelände versickern“, berichtete Bürgermeister Stefan Adam (CSU) von einem Gespräch mit den Verantwortlichen. Er erklärte, dass man den Notüberlauf im Bebauungsplan nicht ausschließen kann. Der Bürgermeister bot aber an, eine entsprechende Klausel in den Kaufvertrag des Grundstückes aufzunehmen.
Der Satzungsbeschluss erfolgte einstimmig. Der Bebauungsplan tritt in Kraft, wenn die Änderung des Flächennutzungsplans genehmigt ist.