Riedering – Der Änderung des Bebauungsplans Riedering Süd für ein Grundstück stimmten die Riederinger Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig zu. Anna Zehetmaier vom Bauamt hatte zuvor den Sachverhalt und den aktuellen Entwurf für eine Bebauung für das betroffene Grundstück vorgestellt.
„Schon aus Gründen der Gleichbehandlung“ müsse hier die Festsetzung von acht auf sechs Wohneinheiten übernommen werden, da ein weiteres, ebenfalls zu überplanendes Grundstück in dem Gebiet eine ähnliche Größe aufweise, so Zehetmaier und erinnerte an die Sitzung im Februar dieses Jahres, in der sich der Gemeinderat mehrheitlich für die Reduzierung auf sechs Wohneinheiten bei dem anderen Grundstück ausgesprochen hatte. Weitere Ergänzungen seien die Festsetzung der Wandhöhe auf 6,75 Meter, der Nachweis der erforderlichen Stellplätze in der Tiefgarage sowie die Festsetzung einer Dachneigung von 21 bis 27 Grad. Außerdem seien Dachgauben nicht zulässig.
Zehetmaier führte weiter aus, dass im aktualisierten Entwurf ein Baukörper mit sechs Wohneinheiten mit einer maximal zulässigen Grundfläche von 300 Quadratmetern dargestellt ist. Die erforderlichen zwölf Stellplätze sind in der Tiefgarage vorgesehen, weitere fünf Besucherstellplätze sind oberirdisch geplant.
Aus den Reihen des Gemeinderats war mehrheitlich zu hören, dass es gut sei, dass das Bauvorhaben nun sechs Wohneinheiten umfasse. Auf Nachfrage von Andreas Hirzinger (CSU) erläuterte Zehetmaier, dass die Zufahrt auf der Nordseite und die Rampe auf der Ostseite geplant seien. Danach stellte die stellvertretende Bürgermeisterin Loferer den Beschlussvorschlag vor. Der Planentwurf mit Begründung zur Änderung des Bebauungsplans Riedering Süd für das Teilgrundstück wird gebilligt und ist erneut auszulegen. Zudem ist sicherzustellen, dass die Grundstücksnachbarn bei der Zu- und Ausfahrt nicht geblendet werden. Dem stimmten alle 17 anwesenden Gemeinderäte zu. elk