Besondere „Dreistigkeit“

von Redaktion

Drogen, Waffen, keinen Führerschein – Lkw-Fahrer erhält hohe Bewährungsstrafe

Raubling Am 23. Januar 2022 beobachtete eine Polizeistreife auf der Inntalautobahn den Schwerverkehr, als sie Zeugen wurden, wie ein Pkw verbotenerweise auf einer Werkszufahrt die Autobahn verließ. Sie folgten ihm, und als sie ihn in Raubling zu einer Kontrolle anhielten, stellte sich heraus, dass der Fahrer keinerlei Führerschein besaß und diesen bereits im Jahre 2011 zurückgegeben hatte. Weil er zusicherte, nach Hause zu gehen, den Wagen von einer anderen Person holen zu lassen und darüber hinaus unweit vom Kontrollort wohnte, erschien das den Beamten glaubhaft und sie überließen ihm die Fahrzeugschlüssel. Gleichzeitig schrieben sie aber das Auto zur Kontrolle aus, wegen der Gefahr, dass der Mann möglicherweise sich selber wieder ans Steuer setzte.

Eine Vielzahl
an Vergehen

Wenige Stunden später fiel einer Streifenwagenbesatzung der Schleierfahnder am Irschenberg auf der Autobahn der selbe Wagen wieder auf. Und weil das Fahrzeug nun zur Fahndung gemeldet war, verfolgten und stoppten sie den Wagen. Und nun kam es knüppeldick: Zunächst stellte sich heraus, dass der gelernte Mechatroniker nicht nur erneut ohne Führerschein unterwegs war, sondern dass er auch den Eindruck vermittelte, unter Drogeneinfluss gefahren zu sein. Dazu stellten sie im Fahrzeug ein Gerät sicher, das wie ein „Würgeholz“, also eine verbotene Waffe, wirkte. Es folgte eine Hausdurchsuchung, bei der – neben einer weiteren verbotenen Waffe – mehrere Beutel mit Cannabis gefunden wurden. Zu guter Letzt auch noch Ausweispapiere, die einem Mann gehörten, die dieser nach einer Bahnfahrt von Berlin nach München vermisst hatte. Vor dem Rosenheimer Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Melanie Bartschat wurde der 43-Jährige nun mit diversen Anklagen konfrontiert: Unterschlagung wegen der Ausweispapiere, wiederholtes Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubter Waffenbesitz und Besitz von Drogen. Hatte er zunächst einige faule Ausreden und Erklärungen versucht, so bat sein Verteidiger, Rechtsanwalt Christian Rösch, um ein Rechtsgespräch und machte anschließend seinem Mandanten dessen Situation klar. So hatte der Staatsanwalt bereits im Vorfeld erklärt, dass er die Möglichkeit einer Bewährungsstrafe nur bei einem umfassenden Geständnis sähe. Zumal der Angeklagte bereits mehrfach einschlägig vorbestraft sei. Das begriff dann auch der Angeklagte und ließ sich auf ein Geständnis ein. So verständigte man sich auf einen Strafrahmen zwischen 15 und 18 Monaten Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden konnten.

Mit „blauem Auge“ davongekommen

Der Staatsanwalt unterstrich die „Dreistigkeit“ des Angeklagten, der sich unmittelbar nach der ersten Kontrolle erneut in den Wagen setzte und dies darüber hinaus dann unter Drogeneinfluss tat. Er beantragte die Obergrenze der Verständigung, ein Urteil von 18 Monaten Gefängnis, gerade noch zur Bewährung ausgesetzt.

Der Verteidiger hielt die Untergrenze von 15 Monaten zur Bewährung für ausreichend.

Das Gericht folgte dem Antrag des Staatsanwaltes. Er legte dem Verurteilten absolute Drogenabstinenz auf, was regelmäßig überprüft werden wird. Ganz deutlich machte ihm die Richterin, dass er tatsächlich letztmalig mit einem „blauen Auge“ davongekommen sei.

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