Kiefersfelden – Kein „Flix-Bus“ kommt am Grenzübergang Kiefersfelden unkontrolliert über die Grenze. So ein Bundespolizist, der dort regelmäßig Dienst tut. Fortwährend werden so Straftäter und illegal Einreisende erwischt.
So auch im Oktober 2022, als die Beamten dort das Gepäck der Reisenden untersuchten. Ganz unten im Rucksack des 33-jährigen Tunesiers fanden sich 180 Fünfzig-Euro-Scheine, die sich bei näherem Hinsehen als Falschgeld entpuppten. Dazu fand man bei ihm auch einen italienischen Führerschein, der sich auch als Totalfälschung heraus- stellte.
Berliner Empfänger
angeblich unbekannt
Gleich zu Beginn der Verhandlung beantragte der Verteidiger ein Rechtsgespräch mit dem Ziel, eine Verständigung aller Beteiligten zu erzielen. Aufgrund des Geständnisses machte das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Matthias Knoblauch den Verständigungsvorschlag einer Strafe zwischen 21 und 24 Monaten Gefängnis mit der Möglichkeit die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Der Angeklagte berichtete, er habe diese „Blüten“ aus Rom nach Berlin verbringen sollen. Der Empfänger sei ihm unbekannt. Nur ein Treffpunkt sei vereinbart worden.
Ursprünglich habe er in Tunesien Handball-Profi werden wollen. Dabei sei er aber gescheitert. 2011 sei er nach Italien gekommen und habe dort als Helfer in der Gastronomie und in Metzgereien gearbeitet. Später sei er nach Frankreich gewechselt, wo er heute noch lebe und als Bauarbeiter tätig sei. In der Sache war er umfassend geständig, was ihm einen Bonus einbrachte, denn der Nachweis darüber, dass er wusste, dass es sich um Falschgeld handelte, wäre möglicherweise schwierig geworden. Weil es sich aber doch um eine erhebliche Menge an Falschgeld handelte, beantragte die Staatsanwaltschaft eine Strafe von zwei Jahren Gefängnis, die aber angesichts des Geständnisses noch zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Markus Frank, erklärte, dass sein Mandant mit seinem Geständnis dem Gericht doch eine langwierige Beweisführung erspart habe und beantragte, es bei der Strafe am unteren Rand der Verständigung zu belassen.
Der Richter erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass es sich bei dieser Falschgeld- menge nicht um einen minder schweren Fall handeln könne. Und dass bei diesem Verbrechen bereits die Mindeststrafe zwölf Monate beträgt. Das Urteil lautete 23 Monate Gefängnisstrafe, die noch zur Bewährung ausgesetzt werde.
23 Monate Gefängnis
auf Bewährung
Zwar konnte der Mann daraufhin sofort entlassen werden. Weil er aber – das Falschgeld war selbstverständlich einbehalten worden – ohne jegliche Barschaft war, finanzierte ihm sein Verteidiger die Heimfahrt. Ansonsten hätte er wohl mit einer Schwarzfahrt sofort eine nächste Straftat begangen.