Neues Team für die Ortsmitte

von Redaktion

Kommunalunternehmen nimmt in Halfinger Sondersitzung Formen an

Halfing – Das „Kommunalunternehmen Halfing Ortsprojekt“ steht. Zumindest hat es eine Satzung. Die beschloss der Gemeinderat jetzt in einer Sondersitzung. Schon länger beschäftigt sich das Gremium mit der Frage der Grundstücks- und Gebäudeverwaltung beziehungsweise der Umsetzung von größeren Bauprojekten wie beispielsweise das Gelände der Reismühle und des Brunneranwesens.

Drei Vorstände und
ein Verwaltungsrat

Im Januar 2022 war die Gründung eines Kommunalunternehmens beschlossen worden, nach mehreren Vorgesprächen stellte der online zugeschaltete Rechtsanwalt Dr. Max Reicherzer in der Sondersitzung die Satzung vor. Drei Vorstandsmitglieder sowie der Verwaltungsrat – bestehend aus der vorsitzenden Bürgermeisterin sowie sechs Gemeinderäten – sollen das Kommunalunternehmen (KU) lenken.

Der Vorstand, auf drei Jahre bestellt, vertritt das KU nach außen. Der Verwaltungsrat ist unter anderem zuständig für die Aufstellung von Richtlinien für die Auftragsvergabe. Der Vorstand hat die vom Verwaltungsrat aufgestellten Richtlinien zu achten. Bei Aufstellung des Wirtschaftsplanes sind Budgets für die unterschiedlichen künftigen Aufgaben des Kommunalunternehmens zweckbezogen festzulegen. In Paragraf 10 der Satzung heißt es, dass der Vorstand die Gemeinde und den Verwaltungsrat unverzüglich informieren muss, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die im Wirtschaftsplan vorgesehenen Aufwendungen voraussichtlich überschritten werden oder zu erwarten ist, dass Verluste entstehen werden, die Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt haben können. Zu einigen Punkten kamen aus den Reihen des Gremiums Nachfragen. So soll es, wie von Johann Landinger (HWV) angeregt, statt Wirtschaftsprüfung Wirtschaftsführung in Paragraf 9 heißen. Landinger wollte bezüglich der D&O Versicherung für Entscheidungsträger wissen, wo diese unterzubringen ist. In der Unternehmenssatzung oder erst in der Geschäftsordnung. Laut Rechtsanwalt Dr. Reicherzer wird dies im Vorstandsvertrag geregelt werden. Ebenso, wer die Kosten einer Versicherung trägt. Stephan Schlaipfer (CSU) forderte die Aufnahme des Passus eines Vier-Augen-Prinzips bei der Vorstandschaft und dass die Verwaltungsratsmitglieder aus dem Gemeinderat stammen sollen. Nach kurzer Debatte lehnten die Gemeinderatsmitglieder mit 5:10 ab, dass das Vier-Augen-Prinzip in der Satzung unterkommen soll. Ebenso lehnten es die Ratsmitglieder mit 2:13 ab, den Passus, dass die Verwaltungsratsmitglieder aus dem Gemeinderat stammen sollen, in die Satzung aufzunehmen. Was die jährliche Aufwandsentschädigung für die Verwaltungsratsmitglieder angeht, war im Entwurf noch eine Leerstelle. Bürgermeisterin Regina Braun (CSU) schlug vor, hier 300 Euro pro Jahr zu gewähren.  Als „angemessen” bezeichneten Sepp Hofer (FW) und Konrad Aicher (HWV) diesen Betrag. Kurz andiskutiert wurde auch der Absatz bezüglich dem Beginn des Wirtschaftsjahres. Schließlich verständigte sich das Gremium einstimmig auf einen Start zum 1. Oktober 2023.

Start ist für
1. Oktober geplant

Da keine weiteren Nachfragen kamen, stellte die Bürgermeisterin die verschiedenen Punkte vor, über die es abzustimmen galt – wie Aufwandsentschädigung der Verwaltungsräte und Beginn des Wirtschaftsjahres. All diesen Punkten stimmte das Gremium einstimmig zu. Ebenso geschlossen erfolgte die Zustimmung zur vorgelegten Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Halfing Ortsprojekt. Als nächste Aufgaben soll jetzt mit einem Steuerberater geklärt werden, welche Unterlagen er für die Eröffnungsbilanz oder den Buchführungsteil benötigt. Auch soll die Satzung bei der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Rosenheim vorgelegt werden.

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