Antrag auf Vorbescheid für Einfamilienhaus abgelehnt

von Redaktion

Gemeinderat Höslwang spricht sich gegen das Bauvorhaben aus – Drei anderen Projekten wird hingegen zugestimmt

Höslwang – Schwer taten sich die Gemeinderäte Höslwangs mit einem Antrag auf Vorbescheid für ein Einfamilienhaus mit Garage in Obergebertsham. Das Vorhaben liege im Außenbereich, so Bürgermeister Johann Murner (CSU/PfB). Ein bestehender Bebauungsplan wurde vor Jahren durch die Gemeinde aufgehoben und auch die Außenbereichssatzung wurde durch das Landratsamt außer Kraft gesetzt. Das Vorhaben südlich des Weges lasse die Entstehung einer Splittersiedlung befürchten. Eine Genehmigung würde eine Baulücke für das westlich gelegene Grundstück schaffen. Mit 3:8 Stimmen wurde der Antrag abgelehnt.

Keine Einwände hatte das Gremium zu einer Nutzungsänderung am Weingarten. Ein Teil des Gebäudes soll in eine Steuerkanzlei umgewidmet werden. Das Vorhaben fällt unter die Baunutzungsverordnung für freie Berufe. Die erforderlichen drei Stellplätze wurden nachgewiesen. Ebenso zugestimmt wurde dem Bauantrag zum Einbau einer Wohnung über zwei Etagen sowie der Errichtung einer weiteren Wohnung im Erdgeschoss, einer Ferienwohnung und einer Tektur mit Einbau eines Büros im Dachgeschoss eines landwirtschaftlichen Anwesens in Unterhöslwang. Die erforderlichen Stellplätze wurden nachgewiesen, die Außenansicht bleibt unverändert.

Erst kürzlich wurde der Bebauungsplan für den Bereich am Buchenhain überarbeitet und neuen Erfordernissen angepasst. Jetzt mussten sich die Gemeinderäte mit einem Antrag auf Befreiung befassen. Die Baugrenze ist geringfügig überschritten, der Quergiebel soll sechs Meter anstatt der erlaubten 3,27 Meter messen. Die Pläne der Bauwerber waren zum Zeitpunkt der Bebauungsplanänderung der Gemeinde bekannt, wurden jedoch aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht berücksichtigt. Nach kurzer Diskussion wurde dem Vorhaben einstimmig zugestimmt.stü

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