Riedering – 13 Quadratmeter Verkaufsfläche hier, fehlende Stellplätze für Lastenräder dort. Und bei einer Wohnung über dem Supermarkt südöstlich der Mehrzweckhalle musste beim Lärmschutz nachgebessert werden. Es waren Details, deretwegen der Verwaltungsgerichtshof im Februar den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Lebensmittelmarkt Riedering“ kippte. Nichts, was nicht relativ zügig korrigiert werden konnte. „Geheilt“, wie es bei den Juristen heißt. Für die Gemeinde war es wichtig, sagte Verwaltungsleiter Johannes Lang direkt nach der Verkündung des Urteils, dass die Abwägungen der Stellungnahmen und Einwände von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern nach Ansicht des Gerichts in Ordnung waren.
Ein Nachbar an der Tinninger Straße, der sich seit dem Bürgerentscheid 2018 gegen den Supermarkt, gegen die zwei Büros und neun Wohnungen über den Verkaufsflächen wehrt, hatte eine Normenkontrollklage eingereicht. Die von ihm und seinem Anwalt angeführten Gründe waren es allerdings nicht, die bei der mündlichen Verhandlung dazu führten, dass der Bebauungsplan aufgerollt werden musste. Die hatten die Richterin nach Aussagen der Prozessbeteiligten gar nicht interessiert – oder sie habe sie abgetan mit dem Hinweis auf vorliegende Gutachten. Oder fehlende Ansprüche. Ein Recht auf Fernblick gibt es nun mal nicht.
Für die „Heilung“ der Mängel war vonseiten der Gemeinde Gunvar Steinbacher, die Chefin des Bauamts, zuständig. Sie stellte die Korrekturen in der jüngsten Gemeinderatssitzung kurz vor. Sie alle sind im Plan von Anfang April berücksichtigt, erklärt Steinbacher. In diesem Plan ist dann auch der vollständige Vorhabens- und Erschließungsplan enthalten, inklusive der Grundrisse der einzelnen Stockwerke, der Ansichten und Schnitte. Beim 2020 als Satzung verabschiedeten Bebauungsplan waren es nur Lageplan und Freiflächengestaltungsplan. Ein „Ausfertigungsmangel“, der dem Gericht reichte, den Bebauungsplan für unwirksam zu erklären. Das passiert der Gemeinde nicht nochmal.
Der Gemeinderat war sich ohne jede Diskussion einig, den ergänzten Plan noch einmal auszulegen. Im Juni ist die Auslegungsfrist noch nicht zu Ende, sagte die Zweite Bürgermeisterin Marianne Loferer (CSU), die die Sitzung leitete, auf Nachfrage eines Ratmitglieds.
Im Juli, also noch vor der Sommerpause, könne der Bebauungsplan dann als Satzung beschlossen werden. Dann könnten auch die Bagger wieder rollen.