Strafe nach zehn Jahren

von Redaktion

„Väterlicher Freund“ vergreift sich an Mädchen

Inntal – Über Jahre hinweg waren die Familien befreundet, bis im Juni 2021 die beiden jungen Frauen, heute 23 und 24 Jahre alt, ihren Müttern von sexuellen Übergriffen des inzwischen 61-jährigen Diplom-Ingenieurs berichteten. In den Jahren 2012 und 2014 habe der Angeklagte beide an deren Geschlechtsteilen berührt und gestreichelt. Die Mütter stellten den Mann zur Rede und verlangten, er solle sich selbst anzeigen. Als dies nicht geschah, erstatteten die Mütter und die jungen Frauen Anzeige wegen sexueller Belästigung.

Angeklagter
widerspricht Vorwurf

Beide Tatopfer wurden daraufhin vom Amtsrichter Martin Neidhardt richterlich vernommen. Diese Einvernahmen wurden nun als Beweismittel beim Verfahren gegen den Mann vor dem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Melanie Bartschat wiedergegeben. Der Angeklagte widersprach den Vorwürfen. Zu keiner Zeit habe er mit irgendwie gearteter sexueller Absicht die Mädchen, die damals 12 und 14 Jahre alt waren, berührt. Freilich habe man damals miteinander gespielt und sich gebalgt. Als Kinder hätten die beiden sogar in seiner Wohnung genächtigt. Sollte es damals unabsichtlich zu solchen Berührungen gekommen sein, so tue ihm das leid. Niemals jedoch habe er derlei Absichten gehabt. In der richterlichen Vernehmung am zweiten Verhandlungstag hielten die jungen Frauen ihre Behauptungen allerdings aufrecht. Auch die persönlichen Zeugenaussagen vor Gericht ließen bei den Richtern keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten aufkommen. Zwar bestritt der Angeklagte nach wie vor alle vorgeworfenen Taten. Dennoch beantragte die Staatsanwaltschaft, ihn zu zwei Jahren Gefängnis zu verurteilen. Dabei habe der Angeklagte das Glück, dass die Taten bereits so lange zurücklägen, weil in den letzten Jahren die Strafen für diese Tatbestände erheblich verschärft worden waren, er aber nach den Regeln der Tatzeit abzuurteilen sei. So sei es möglich, ihm auch eine Bewährungszeit zuzubilligen. Die Nebenklage bestand ebenfalls auf einer Verurteilung und erhob gleichzeitig Ansprüche auf Schmerzensgeld. Die Verteidigung bestritt die Schuld ihres Mandanten und verlangte einen glatten Freispruch. Dem vermochte das Gericht nicht zu entsprechen. Die Schilderungen der Tatopfer erschienen dem Gericht ohne jeden Zweifel glaubhaft. Es sprach eine Strafe von einem Jahr und acht Monaten Gefängnis aus, setzte diese Strafe allerdings zur Bewährung aus.

Die lange zurückliegende Tat und keinerlei weitere Vergehen machten dies möglich. Auch ein Anrecht auf Schmerzensgeld wurde festgestellt, ohne aber eine Höhe zu benennen.

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