Frasdorf prüft Bürger-Solarpark

von Redaktion

Anlage könnte ganzen Ort versorgen – Gemeinderat will mehr Informationen

Frasdorf – Bekommt Frasdorf einen Bürgersolarpark am westlichen Ortsausgang zwischen der Autobahn und der Straße RO5 nach Achenmühle? Der Ort an der Autobahn könnte damit die erste Gemeinde im Landkreis Rosenheim werden, die ihren Strom zu 100 Prozent selbst erzeugt. Bei der jüngsten Gemeinderatssitzung stellten Albert Pastötter und Norbert Zollhauser von der VR Energiegenossenschaft Oberbayern Südost dem Gremium eine Möglichkeit vor, den gesamten Ort aus einem Solarpark mit günstigem Strom zu versorgen.

Versorgung für
den gesamten Ort

Auf 5,4 Hektar Wiesenfläche, die bisher intensiv landwirtschaftlich genutzt wird, könnten so 5500 kWp (Kilowatt-Peak) Strom erzeugt werden. Das ist eine Menge, die für eine Versorgung des Ortes ausreicht. Die Planungs- und Vorbereitungszeit mit allen notwendigen Verfahren und Gutachten beträgt erfahrungsgemäß zweieinhalb Jahre, innerhalb von acht Wochen könnte der Bau abgeschlossen sein und die Anlage betriebsbereit.

Der Gemeinderat beschloss bereits im Vorfeld, auf einen Grundsatzbeschluss zu verzichten und erst nach der Einholung weiterer Informationen endgültig über den weiteren Fahrplan zu entscheiden.

Das Projekt hat intern in der Gemeinde bereits eine längere Laufzeit. Ein Grundstückseigner hatte angefragt, ob eine große PV-Anlage (Photovoltaik) auf seinem Grundstück und dem gesamten Gelände vorstellbar sei. Zeitgleich wurde das Rathaus über die Möglichkeiten der Energiegenossenschaft Oberbayern Südost informiert, einen Solarpark dieser Größe günstig zu verwirklichen.

Nach Gesprächen mit weiteren Eigentümern der Grundstücke an der Autobahn stellte Bürgermeister Daniel Mair (CSU) ein allgemeines Interesse an der Verwirklichung des Vorhabens fest. Er fragte bei der Regierung von Oberbayern und der Autobahn GmbH an, ob die Verwirklichung und der Betrieb des Projekts durch die Planungen und den Ausbau der A8 in den kommenden Jahren irgendwie eingeschränkt würden. Es gab jedoch von dort keine grundsätzlichen Einwände, sodass sich die Gemeinde über die Möglichkeiten informierte.

Der Gemeinderat besuchte ein ähnliches Projekt in Petting, Landkreis Traunstein, und ließ sich von den dortigen Verantwortlichen über den Bau, die Eingrünung und die Nutzung informieren. Nach Abschluss aller Informationen setzte Bürgermeister Mair das Thema zur Entscheidung auf die Tagesordnung. Er wies darauf hin, dass die Bevölkerung vor dem Beginn aller Maßnahmen in einer Bürgerversammlung über das Projekt und die Möglichkeiten, der Genossenschaft beizutreten, informiert werde. Der notwendige Beschluss dazu wurde auf die nächste Sitzung vertagt.

Pastötter und Zollhauser informierten das Gremium über die Strukturen der Genossenschaft und die bisher verwirklichten Projekte in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land. Sie verwiesen auf die Vorteile des Solarparks in Frasdorf. Der Strom könne im Ort unkompliziert ins bestehende Netz eingespeist und verbraucht werden.

Die Gesamtinvestition für den Solarpark ist mit 4,4 Millionen Euro angesetzt, dabei wäre ein Eigenkapitaleinsatz von 1,4 Millionen Euro vorzusehen. Allerdings können hohe Summen aus den verschiedensten Fördertöpfen abgerufen werden. Die Anlage soll rund 6,05 Millionen Kilowattstunden im Jahr erzeugen, das reicht für die Versorgung von 1600 Drei-Personen-Haushalten aus. Durch die Anlage kommt es zu einer Einsparung von rund 2500 Tonnen Kohlenstoffdioxid pro Jahr.

Für Frasdorf ergäben sich weitere Vorteile: Die anfallende Gewerbesteuer wird vollständig am Standort der Erzeugung ausbezahlt; in der Gemeinde Petting waren das im Vorjahr 20500 Euro bei 6,3 MWp. Die kommunale Sonderabgabe betrug 12100 Euro. Eine Beteiligung der Gemeinde Frasdorf als Gesellschafter an der VR Energiegenossenschaft ist möglich und sogar erwünscht.

Bürger als mögliche Miteigentümer

Frasdorfer Bürger können über die Genossenschaft Miteigentümer der PV-Anlage werden. Die Mindesteinlage beträgt 1000, maximal sind 50000 Euro Beteiligung möglich. Der Betrieb der Anlage ist zunächst auf 30 Jahre angesetzt, nach dem Auslaufen der Verträge würden die Anlagen zurückgebaut. Ein vollständiges Recycling der verwendeten Materialien ist möglich.

Die Verantwortlichen gehen von einer Amortisationszeit von ein bis zwei Jahren aus. Die genutzten Flächen können weiterhin extensiv bewirtschaftet werden, sei es zur Schafhaltung oder zur Futtermittelgewinnung. Eine Bodenversiegelung findet nicht statt. Die Auflagen durch den Bebauungsplan müssen über die gesamte Nutzungszeit aufrecht erhalten werden, das betrifft sowohl die Eingrünung durch Hecken wie auch die festgelegten Ausgleichsflächen.

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