Autotür und Sperrmüll im Wald

von Redaktion

Ärger über besonders üble Müllentsorgung am Hofstätter See – Kein Einzelfall

Vogtareuth – Die Wälder im Landkreis als Mülldeponie zu missbrauchen, so wie jetzt im Landschaftsschutzgebiet rund um den Hofstätter- und Rinssee, ist kein Einzelfall. „Das kommt leider öfter vor“, bedauert Vogtareuths Bürgermeister Rudolf Leitmannstetter, zu dessen Gemeindegebiet der Hofstätter See gehört. Nicht nur an diesem See, sondern überall dort, wo die Müllentsorger ungesehen mit Fahrzeugen hinkommen. „Was sich die Menschen dabei denken, kann ich nicht nachvollziehen“, sagt Leitmannstetter.

Alle zwei Tage
illegale Entsorgung

Meldungen über illegale Müllablagerung wie diese jetzt am Hofstätter See erreichen das Landratsamt Rosenheim immer wieder. Mehr als 900 Fälle gab es in den zurückliegenden fünf Jahren, berichtet Tanja Pfeffer, Sprecherin des Landratsamtes. Alle zwei Tage – im Schnitt – eine illegale Müllentsorgung zwischen Soyen und Kiefersfelden, zwischen Bernau und Feldkirchen-Westerham. Die meisten haben nicht die Mitarbeiter des Landratsamtes oder der Gemeinden entdeckt, sie wurden durch Meldungen von Spaziergängern, Radfahrern oder Waldbesitzern bekannt.

„Solche Müllablagerungen sind kein Kavaliersdelikt. Wer illegal Abfall ablagert, muss diesen selbst entfernen und mit einem Bußgeld rechnen“, so Tanja Pfeffer. Sie fügt hinzu: Wer Abfälle vorsätzlich oder fahrlässig illegal entsorge, begehe nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Ordnungswidrigkeit. Verursache die illegale Müllentsorgung eine Verschmutzung von Luft, Boden oder Gewässern, handele es sich sogar um eine Straftat. Typische Abfälle, die illegal abgelagert werden, sind laut Tanja Pfeffer Haushaltsgegenstände, Bauschutt, Kunststoffe, Sperrmüll, Altholz oder Altfahrzeuge. Aber auch Speise- und Pflanzenabfälle, obwohl organischen Ursprungs, dürften nicht einfach im Wald entsorgt werden – auch dafür kann es ein Bußgeld geben. Im Wald entsorgter Grünmüll hat gerade Saison, weiß Michael Heffner, Geschäftsführer der Waldbesitzervereinigung (WBV) Rosenheim. Das erlebt er selbst, wenn er auf den landkreiseigenen Flächen unterwegs ist, die die WBV seit Kurzem betreut. Das berichten ihm aber auch seine Mitglieder, die häufig über größere Mengen Grasschnitt oder den Christbaum vom vergangenen Jahr stolpern. Was Heffner nicht nachvollziehen kann. Denn: „Die Leute packen es doch sowieso ins Auto. Und Grüngut kann man in fast jeder Gemeinde entsorgen.“

Von vermehrten Kühlschränken und Co. bekommt Heffner keine Rückmeldung von den Waldbauern, „das regeln die direkt mit dem Landratsamt.“ Sobald das Amt von solchen Müllablagerungen Kenntnis hat, teilt Tanja Pfeffer mit, kann die Beseitigung in Auftrag gegeben und bestenfalls die Verursacher zur Rechenschaft gezogen werden. Das ist bei der weggeworfenen Zigarettenschachtel oder dem Kaffee-Pappbecher zwar schwierig, aber wer auf frischer Tat ertappt und angezeigt wird, kann 20 Euro Bußgeld loswerden. So steht es im Bußgeldkatalog des Staatsministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz. Für die Müllablagerung im Waldgebiet beim Hofstätter See brauchte es größere Gerätschaften, um die Schrottreste zu entfernen. Der Kreisbauhof brachte ganze Autoteile zum Vorschein, die nun ordnungsgemäß entsorgt wurden. Sollte sich da der Verursacher herausfinden lassen, kann es teuer werden. Den zu finden, da muss schon „Kommissar Zufall“ helfen. Ein Briefumschlag mit Adresse im Müllberg, eine abgelaufene Krankenkassenkarte, eine Kennnummer an einem Autoteil – oder ein Spaziergänger, der sich das Kennzeichen notiert. Solche Treffer sind eher die Ausnahme. Dann aber kann auf den Übeltäter eine Strafe deutlich in den Tausendern zukommen. Wird gar die Gesundheit gefährdet, dann kann die illegale Müllentsorgung auch im Gefängnis enden.

Wer erwischt wird, der zahlt

Sowie bei dem Mann, der im Eggstätter Gewerbegebiet Natzing Feuerlösch-Chemikalien im Gully entsorgte, damit einen Millionenschaden verursachte und die Trinkwasserversorgung von zwei Gemeinden gefährdete. Er wurde gefasst und zu drei Jahren Haft verurteilt.

Um die Umwelt und die Natur im Landkreis zu schützen, bitten die Mitarbeiter des Abfallrechts im Landratsamt, aber auch in den Gemeinden, darum, illegalen Müllablagerungen zu melden. Auf der Webseite des Landratsamtes unter www.landkreis-rosenheim.de/umwelt sind die Ansprechpartner in den Gemeinden zu finden.

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