Schechen – In der Schechener Reuthstraße soll ein altes Anwesen abgebrochen, und ein Dreispänner auf das Grundstück gebaut werden. Der Gemeinderat Schechen hat in der vergangenen Sitzung sein Einvernehmen erteilt – obwohl einige Abweichungen zum bestehenden Bebauungsplan vorhanden sind.
„Der Bebauungsplan ist älter als ich“, sagte Bürgermeister Stefan Adam (CSU) schmunzelnd. Das Planwerk stammt aus dem Jahr 1964. Dennoch sei dieser noch wirksam und daher für das Vorhaben eine Bebauungsplanänderung notwendig. Beantragt wurde unter anderem eine maximal zulässige Wandhöhe von 8,01 Metern sowie eine Firsthöhe von 10,19 Metern, eine Änderung des Baufensters und eine Änderung der zulässigen Gebäudeart. Die Verwaltung teilte mit, dass aus städtebaulicher Sicht eine Bebauungsplanänderung für nur ein Grundstück problematisch sei. Jedoch sei sie bei weitem nicht so aufwendig wie eine Änderung des gesamten Bebauungsplanes. Bei Zustimmung des Rates betrachte man die Änderungen für nur eine Parzelle daher als vertretbar. „Es hätte dann für die anderen Grundstücke eine Vorreiterrolle“, so Verwaltungsleiter Karl-Heinz Salzborn.
Volker Schmidt (SPD/ÜW Schechen) wollte wissen, ob die Nachbarn mit einbezogen wurden. „Wir müssen uns auf das nachbarliche Einvernehmen konzentrieren“, betonte er. Immerhin bekämen die benachbarten Grundstücke ein massives Haus vor die Nase gesetzt. Josef Weber (CSU) erklärte, dass das baurechtlich eigentlich nicht zutreffe. Man habe lediglich die Pflicht, die Nachbarn in Kenntnis zu setzen. Es gebe den Gemeinderat genau dafür – um solche Entscheidungen zu treffen.
Bürgermeister Adam bemängelte lediglich die Höhe des Gebäudes. Er schlug vor, eine maximale Wandhöhe von sieben Metern ab Oberkante Fußboden festzulegen. Das Gremium stimmte dem zu und bewilligte den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes. khe