Beschluss über Mitfinanzierung der Gastkinder

von Redaktion

Eggstätt – Einstimmig genehmigte der Eggstätter Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einen Grundsatzbeschluss zum Mitfinanzierungsanteil der Gastkinder in einer Großtagespflege außerhalb des Gemeindegebietes. Kämmerin Isabella Bauer erläuterte, dass grundsätzlich die Abrechnung von Gastkindern in Kindertageseinrichtungen nach dem BayKibiG erfolge. Der aufnehmende Träger erhält für das Gastkind den kommunalen Finanzierungsanteil von der Heimatgemeinde. Bei Einrichtungen der Großtagespflege ist dies nur nach vorheriger Zustimmung der Heimatgemeinde möglich. In den Nachbargemeinden Pittenhart und Seeon-Seebruck werden entsprechende Einrichtungen der Großtagespflege eröffnet. Anträge der Einrichtungen auf Übernahme des kommunalen Finanzierungsanteils liegen vor. Aus diesem Grund sollte auch der Gemeinderat von Eggstätt einen Grundsatzbeschluss fassen. Zweiter Bürgermeister Hans Plank (CSU) ergänzte, dass derzeit zwei Kinder aus Eggstätt eine solche Einrichtung besuchen und es im Herbst voraussichtlich drei Kinder sein werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig bei Gastkindern, die eine Großtagespflege außerhalb des Gemeindegebiets besuchen, den kommunalen Finanzierungsanteil zu leisten. elk

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