Nachbar klagt gegen Bebauungsplan

von Redaktion

Gemeinde Schechen muss unter anderem Bestimmung der Gebäudehöhenlage klarer definieren

Schechen – Das mit dem Recht und Gesetz ist manchmal eine komplizierte Sache, wie man in der Gemeinde Schechen erfahren musste: Gegen den Bebauungsplan Nr. 32 „Mühlstätt Süd, ehemalige Gärtnerei“, wo in einem neuen Wohngebiet bereits die ersten Häuser stehen, hat ein Nachbar Klage eingereicht – am 17. Februar 2020, einen Tag vor Ablauf der Klagefrist. Daraufhin wurde ein sogenanntes „Normenkontrollverfahren“ durch den Verwaltungsgerichtshof durchgeführt.

Neue Satzung beschließen

Anfang März hat nun die mündliche Verhandlung stattgefunden und es wurde ein Urteil ausgesprochen. Dabei wurde der Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Der Gemeinderat musste nun in seiner vergangenen Sitzung einen neuen Satzungsbeschluss fällen.

Die Gründe für die Entscheidung waren allerdings eher banal. So musste zum Beispiel die Höhenlage der Gebäude in Bezug auf die Erschließungsstraße klarer definiert werden. „Doch es ist schwierig, eine Höhenlage festzulegen, wenn noch keine Straßenplanung vorhanden ist“, erläuterte Verwaltungsleiter Karl-Heinz Salzborn. Man habe mit dem Gericht lange diskutiert, doch dieses sei nicht davon abzubringen gewesen. „Wir haben jetzt einen Satz eingefügt und gut“, so Salzborn. Dieser lautet „Die Oberkante des Rohfußbodens des Erdgeschosses muss mindestens 0,25 und darf maximal 0,35 Meter über dem Fahrbahnrand der am nächsten am Bauraum gelegenen Erschließungsstraße liegen, gemessen an der Mitte der zur Erschließungsstraße orientierten Außenwand des Hauptgebäudes.“ Weiter hat der Senat des Gerichts darauf hingewiesen, dass es aufgrund der Lackiererarbeiten im benachbarten Schreinereibetrieb des Antragstellers zu Geruchsbelästigung der Anwohner kommen könnte. Das habe die Gemeinde bei der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht ausreichend geprüft. Salzborn erklärte, dass man vor Ort gewesen sei und keine Notwendigkeit festgestellt habe. Nun hat die Gemeinde ein Gutachten von einem Fachbüro erstellen lassen. Das Ergebnis: „Auch unter Berücksichtigung der konservativen Ansätze werde der Immissionswert der TA Luft nicht überschritten.“ Ein entsprechender Hinweis wurde aber im Bebauungsplan aufgenommen. Schließlich wurde vom Gericht gerügt, dass eine bestimmte DIN in der Bekanntmachung des Bebauungsplanes nicht zur Einsichtnahme veröffentlicht wurde. Es müsse explizit darauf hingewiesen werden, dass die DIN in der Verwaltung eingesehen werden könne. Auch das wurde redaktionell ergänzt. Eine erneute Auslegung sei laut Gericht nicht notwendig. Der Gemeinderat hat einstimmig einen neuen Satzungsbeschluss gefasst.

Inhaltlich nichts
mehr beanstandet

Der Bebauungsplan wird durch eine angepasste öffentliche Bekanntmachung rückwirkend wieder in Kraft gesetzt. Das war wahnsinnig aufwendig“, resümierte Verwaltungsleiter Salzborn das Verfahren. Doch für die Gemeinde habe es auch etwas Gutes, denn nun, da der Bebauungsplan vom Gericht komplett unter die Lupe genommen wurde, sei er verlässlich rechtssicher. Inhaltlich sei nichts beanstandet worden – also auch keiner der Punkte, die der Antragsteller bemängelt habe, wie zum Beispiel das Thema „Oberflächenwasser“.

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