Bürgerbegehren in Oberaudorf ist zulässig
Die Gemeinde hat ein Problem mit der konkreten Formulierung des Bürgerbegehrens. Sie ist nicht im Besitz der geforderten, alternativen Flächen.Foto Re
Gestartet, unterschrieben und geprüft landete das Bürgerbegehren „Kein Drogeriemarkt für das Gschwendtner Feld“ in der Gemeinderatssitzung von Oberaudorf. Das Ergebnis: Das Begehren ist grundsätzlich zulässig. Doch es bleiben einige Fragen offen.
Oberaudorf – Im Verhältnis zu den zahlreichen Diskussionen rund um die Bebauung des Gschwendtner Feldes wurde die Frage nach der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens im Oberaudorfer Gemeinderat diesmal schnell geklärt. Nachdem die rund 700 Unterschriften geprüft wurden und auch das Rosenheimer Landratsa