Bauanfrage in Oberbrunn von Gremium abgelehnt

von Redaktion

Pittenhart – Den Antrag, beziehungsweise die Anfrage zur Bebauung eines Grundstücks in der Gemeinde Pittenhart, Seeoner Straße Oberbrunn, in der vorgelegten Form hat das Pittenharter Gremium mehrheitlich abgelehnt. Die Änderung des Bebauungsplanes, gemäß dem früheren Beschluss vom 13. Dezember 2022, wird weiterverfolgt. Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Oberbrunn“. Entgegen der Festsetzung des Planes sind bei der vorgesehenen Bebauung drei Wohneinheiten und drei Gewerbeeinheiten geplant. Zudem übersteigt die Grundfläche von Haupt- und Nebengebäude sowie die seitliche Wandhöhe die Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungsplanes. Durchaus positiv sieht der Gemeinderat die Schaffung von Wohnraum in Verbindung mit Geschäfts- und Gewerberäumen und auch das vorgelegte Konzept kann sinnvoll beurteilt werden. Ein größeres Gebäude an dieser Stelle wird angemessen beurteilt, da vorher eine größere landwirtschaftliche Hofstelle bestand und sich das neue Gebäude nach wie vor dem Wirtshaus unterordnet.emk

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