Pittenhart – Im Bereich des Bebauungsplans „Oberbrunn-Nord“ war früher schon eine Erweiterung des Geltungsbereichs auf einem Grundstück beantragt worden, dem der Gemeinderat Pittenhart bereits zugestimmt hat. Dem nun vorliegenden Änderungsentwurf vom 19. Dezember 2022 samt Erläuterung vom Mai für das Bauvorhaben auf zwei Grundstücken mit der Versetzung der Halle nach Westen und der Errichtung von Wohnhaus und Garage am jetzigen Hallenstandort wurde auch zugestimmt, und somit kann das Verfahren fortgesetzt werden.
Nicht zum
Nachteil ändern
Auch für die Änderung im Bereich eines Grundstücks in der Gemarkung Pittenhart erfolgte nach Einholung und öffentlicher Auslegung die Beschlussfassung. Ein benachbarter Anlieger weist darauf hin, dass durch die Bebauungsplanänderung, insbesondere durch den geplanten Bau der Garage/Carport, die jetzige Zufahrt zum Anwesen Niederbrunner Straße 4a, b und c nicht zum Nachteil seines Grundstücks geändert werden darf. Die genaue Lage des Geh- und Fahrtrechts ist in den Plan bereits eingearbeitet und eine Veränderung der derzeitigen Zufahrt ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich. Keine Stellungnahme kam vom Bund Naturschutz in Bayern, Kreisgruppe Traunstein. Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Gruppe Harpfing gab ihre Stellungnahme ab. Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gaben Stellungnahmen ab, trugen aber keine Einwände oder Anregungen vor: das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, die Energienetze Bayern GmbH & Co. KG, das Landratsamt Traunstein Immissionsschutz sowie das Landratsamt Traunstein Tiefbauverwaltung. Stellungnahmen mit Einwänden und Anregungen kamen vom Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, in denen auf die unmittelbare Nähe von Bodendenkmälern, sprich Reihengräber des frühen Mittelalters und einer „Villa Rustica“, aus der römischen Kaiserzeit hingewiesen wird. Deshalb wird seitens des Landesamtes um die Aufnahme eines textlichen Hinweises im Lageplan gebeten, dass für Bodeneingriffe jeglicher Art, eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde zu beantragen ist.
In der Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH wird darauf hingewiesen, dass sich im Geltungsbereich Hauszuführungsleitungen befinden und bei einer eventuellen Baumbepflanzung die Richtlinien diesbezüglich zu beachten sind. Ebenso ist die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH zu behandeln. Das Landratsamt Traunstein Untere Naturschutzbehörde äußert sich zum Artenschutz: Zu einer Überprüfung auf in Gebäuden wohnende Reptilien, insbesondere der Zauneidechse, wird dringend geraten.
In der Stellungnahme Landratsamt Traunstein Wasserrecht und Bodenschutz wird darauf hingewiesen, dass die Niederschlagswasserbeseitigungen nach dem Stand der Technik zu errichten und zu betreiben sind. Die Erlaubnispflicht beziehungsweise Anwendbarkeit der „NWFreiV“ ist durch den Bauherrn eigenverantwortlich zu prüfen.
Grundsätzlich besteht vom Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Einverständnis zur Bebauungsplanänderung. Einige Punkte wie Festsetzung der Mindestandeckung des Geländes unmittelbar am Gebäude, wie die Wandhöhe und die Höhe und Anlage von Stützmauern werden vorgegeben.
Grundsätzliches
Einverständnis
Auch das Wasserwirtschaftsamt Traunstein nimmt als Träger öffentlicher Belange, in den Bereichen Grundwasserstand, Oberflächengewässer/Überschwemmungssituation, Altlastenverdachtsfälle, Entsorgung von Schmutz- und Regenwasser dazu Stellung. Dem Antragsteller werden die entsprechenden Anmerkungen zur Beachtung übermittelt.emk